Hallo,

es ist durchaus möglich, dass der Zeitraum für den der Unterhalt nachgezahlt wurde berücksichtigt wird. Also, ob du da schon ALG II bezogen hast.

Möglicherweise können die dir helfen: http://www.gegen-hartz.de/hartzivberatungsstellen.php

Schönen Gruß

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.