was ist denn überhaupt beschädigt worden? -deine einrichtung? dann würde eine hausratversicherung zahlen aber das kann dem vermieter egal sein

  • das gebäude? wände, decke usw. naß beschädigt? dies ist sache der gebäudeversicherung deines vermieters

  • trifft dich ein verschulden am defekt des wasserhahnes? dann könnte die gebäudeversicherung dich in regress nehmen, deine haftpflichtversicherung die du hoffentlich hast würde dies dann ggf. übernehmen.

grundsätzlich aber müssen versicherungen abgeschlossen sein bevor ein schaden eintritt. wenn dies anders wäre müssten wir hier in unserer agentur nummern wie beim arbeitsamt vergeben um alle bedienen zu können.

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