Erstmal, hast Du Glück im Unglück. Dir wird nichts passieren. Weder Inkasso, noch Mahnbescheid oder Vollstreckung. Du brauchst jetzt allerdings starke Nerven und Durchhaltevermögen.
Du gehst wie folgt vor:
Auf jedes Schreiben, welches Du bekommst, wirst Du einen Widerspruch einlegen und den Sachverhalt immer und immer wieder wiederholen. Das Spiel geht so lange, bis diese Seite die Angelegenheit einem Inkasso-Büro gibt (falls Sie das überhaupt tut). Den Widerspruch und die gesamte Kommunikation führst Du per Post! Schick Dein Schreiben per Email raus und anschließend per Post.
Solltes Du irgendwann Post von einem Inkassobüro erhalten, wirst Du auch dort Widerspruch einlegen und die Forderung nicht akzeptieren. Ein Inkasso-Büro prüft nicht die Rechtmäßigkeit einer Forderung! Sobald Du Widerspruch einlegst, werden sie dies dem Gläubiger mitteilen. Du wirst auch hier so lange widersprechen, solange Briefe von denen kommen.
Sollte irgendwann ein Mahnbescheid im Briefkasten liegen, wirst Du diesem auch widersprechen!!! Unverzüglich zurück ans Gericht per Fax und per Brief Einwurfeinschreiben.
Ab diesem Punkt müsste jetzt der Gläubiger eine Klage vor Gericht erheben und seine Forderung vor Gericht begründen und beweisen. Das wird er offensichtlich nicht können, da er massiv gegen geltendes Recht verstößt mit seiner Seite bzw. verstoßen hat. Das Geschäftsmodell solcher Seiten basiert darauf, dass die Leute sich einschüchtern lassen und bezahlen.
Lass Dich auf keinen Fall einschüchtern von Briefen und auch nicht wenn der Betrag immer größer wird.
Ab hier hast Du dann Ruhe.
Zusatzinfo:
Ein Mahnbescheid steht nicht in der SCHUFA oder anderen Auskunfteien. Ein Mahnbescheid ist nämlich nichts weiter als eine Mahnung, die von einem Gericht versendet wird. Das Gericht prüft nicht die Rechtmäßigkeit einer Forderung, Auch hier gibt es viel Unwissen und Irrglauben.