Ich denke, dass du zu dieser Teilzahlung nicht berechtigt bist. Du kannst es aber versuchen und tatsächlich im Verwendungszweck schreiben, dass der Rest spätestens innerhalb von 2 Monaten erfolgt. Vielleicht geht die Rechnung auf und der Gläubiger wartet so lange. Ansonsten müsstest du kurzfristig doch einen Kredit aufnehmen, denn der Gläubiger kann dich in Verzug setzen und auf schnelle und vollständige Zahlung bestehen.

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Da hast weiterhin einen Anspruch auf Urlaubsgeld, da der Anspruch für dich im Anstellungsvertrag begründet wird. Jedoch wird eine Kürzung, wenn nicht sogar ein kompletter Ausschluss möglich sein, wenn es die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes gebieten. Dann müssen aber alle von der Kürzung betroffen sein, was du ebenfalls vorgegeben hattest.

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