Die Lohnkosten können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Arbeiten im eigenen Haushalt erbracht werden. Die Gardinen dürfen für die steuerliche Anerkennung also nicht in der Schneiderwerkstatt hergestellt oder geändert werden. Voraussetzung für die steuerliche anerkennung ist auch, dass die Kosten durch Vorlage einer Rechnung und die bezahlung durch Überweisungsbeleg zumindest auf Anfrage bewiesen werden können.

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