Auch der Nachbar muss seiner "Verkehrssicherungspflicht" nachkommen....dazu gehört auch die Schnee-Eisbeseitigung!

Wenn er das nicht macht, kannst Du das Ordnungsamt einschalten, hierfür gibt es nicht unerhebliche Geldstrafen!

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Ich denke, dass diese Frage viele interessiert. Schließlich verkaufen wir fast alle mehr oder weniger häufig bei ebay - in den seltensten Fällen gewerblich.

Die Definition nach einem Gewerbe ist oft sehr schwammig, meist kann eine genaue Abgrenzung schwierig erfolgen. Ob Sorge angebracht ist, weiss ich leider auch nicht. Interessieren würde mich aber, wie sie der Sachverhalt entwickelt...Bitte halt euns doch auf dem Laufenden?!

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