Frage
Antwort
Hallo Thomas Reuther, da wir keinen Einblick in Kundendaten haben, können wir Ihre Anfrage leider nicht direkt beantworten. Am besten, Sie wenden sich an Ihre Sparkasse vor Ort: http://s.de/od1 Die Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter. Prinzipiell ist es so, dass das Guthaben bei einem Pfändungsschutzkonto immer am nächsten Bankarbeitstag zur Verfügung steht. Da Montag ein gesetzlicher Feiertag ist, können Sie ab Dienstag über Ihr Guthaben verfügen. Viele Grüße – Ihr Sparkassen Facebook-Team