Hallo MadXerxes,

ich finde deinen Einwand berechtigt und stand aber vor derselben Frage. Du willst ja nicht "mit ersparten Steuern noch mal Steuern sparen", wie Privatier59 geschrieben hat, sondern deinen Verzicht von Gehalt geltend machen, dafür dass du dich beruflich fortgebildet hast und damit deinen Marktwert steigerst.

Wenn ich an meine Fortbildung denke, war das alles andere als unbezahlter Urlaub und auch keinesfalls eine Steuersparidee. Leider habe ich aber keine Quelle gefunden, wo der Verzicht auf Gehalt steuerlich geltend gemacht werden kann, abgesehen von der aufs Jahr gesehen insgesamt niedrigeren Lohnsteuer.

Stattdessen konnte ich aber immerhin folgendes abrechnen:

  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale)
  • Materialkosten
  • Kursgebühren
  • Pauschalen für Auswärtstätigkeiten

Ich hoffe, das hilft dir und anderen so weiter

Gute Informationen bietet auch das Online-Lexikon von smartsteuer, leider durfte ich die Links hier nicht hinterlegen

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Hallo MadXerxes,

ich finde deinen Einwand berechtigt und stehe vor derselben Frage. Du willst ja nicht "mit ersparten Steuern noch mal Steuern sparen", wie Privatier59 geschrieben hat, sondern deinen Verzicht von Gehalt geltend machen, dafür dass du dich beruflich fortgebildet hast.

Wenn ich an meine Fortbildung denke, war das alles andere als unbezahlter Urlaub und auch keinesfalls eine Steuersparidee.

Ich empfinde, dass die unbezahlte Freistellung zur Kategorie Werbungskosten gehört, habe dazu aber noch keine Quelle gefunden. Ansonsten werde ich sie hier nochmal ergänzen.

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