Der von Dir ausgestellte Scheck ist bei Vorlage fällig. Für im Inland ausgestellte Schecks gilt gem. Scheckgesetz eine Vorlagefrist von 8 Tagen. Danach kann die bezogene Bank (also die Bank bei der Du das Konto hast) die Einlösung des Schecks verweigern. Bei einer späteren Vorlage hat der Scheckeinreicher allerdings nur die scheckrechtlichen Rückgriffsrechte verloren. Seine Ansprüche auf Bezahlung des zugrundeliegenden Rechtsgeschäft, z.B. die Bezahlung einer Rechnung, bestehen natürlich weiterhin.

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Wie schon mehrfach erwähnt, ist eine gute Eigenbonität und ein gesichertes, ausreichend hohes Einkommen Voraussetzung. Wenn Du Dir z.B. die besagten EUR 600 pro Monat schon vom Nettoeinkommen mühsam abknapsen mußt, dann wird es mit einer Finanzierung wohl nichts, denn die Banken stellen für jede Finanzierungsanfrage eine entsprechende Berechnung an. Schließlich mußt Du auch die Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft berücksichtigen, die auch Rücklagen beinhaltet, die Du als Mieter ja nicht in dieser Form bilden mußt. Ohne Eigenkapitaleinsatz von mindestens 20% zzgl. der im Zusammenhang mit dem Kauf anfallenden Kosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Grundbuchkosten, ggfs. Maklerkosten) sieht es mit einer Finanzierung schlecht aus. Bitte bedenke auch, dass Du bei einer Vollfinanzierung (sofern Du überhaupt eine Bank hierfür findest) nach der ersten Festzinsphase (z.B. 10 Jahre) gerade mal die Erwerbs-Nebenkosten zurückgezahlt hättest. Und wenn Du Dich bei Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist in einer Hochzinsphase befindest, dann kann die Rate der Anschlußfinanzierung schnell mal doppelt so hoch sein, wie vorher.

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