Da es sich bei den Nachbarn um Menschen handelt, kann man mit diesen Reden. Vielleicht die Mutter wenn sie zuhause ist nett drauf hinweisen, dabei Verständnis zeigen da jeder Mensch eine Kindheit hatte.

Alternativ könnte man ja am Wochenende auch draußen mit Freunden was machen.

...zur Antwort

Also da der mündliche Kaufvertrag sich fast nicht von dem schriftlichen Unterscheidet, musst du (wie auch sonst) eine Mahnung an die Nachmieter schreiben, damit dieser in Zahlungsverzug gerät.

Also am besten schriftlich auf den mündlich geschlossenen Kaufvertrag mit Zeugen und Datum hinweisen, und eine Frist zur Zahlung setzen. Wenn dann nicht gezahlt wird könnte man es mit einem gerichtlichen Mahnverfahren probieren, es ist jedoch fraglich ob das bei einem mündlich geschlossenen Kaufvertrag so einfach ist.

...zur Antwort

Wenn du über Paypal-Freunde gehst, hast du keinen Paypal Käuferschutz. Der würde dir Erlauben das Geld im Betrugsfall zurückzuholen (das würde soweit ich weiß Paypal dann rechtlich klären.)

Bei Paypal "Goods and Services" wird dem der das Geld erhält eine kleine Gebühr berechnet weswegen viele das nicht machen wollen (hatte das selber über Vinted).

Ich habe das damals so gemacht dass ich den Verkäufer gefragt habe ob es für ihn okay ist wenn ich ihm diese Gebühr auf den Kaufpreis draufschlage und wir es dafür über Paypal Goods and Services mache. Er hat das dann so gemacht, und so bist du eigentlich auf der sicheren Seite

...zur Antwort

Falls es dich interessiert: Der Vermieter hat auf jeden Fall nicht das Recht, ohne Zustimmung in deine Wohnung zu gehen. (Immer erst mit deiner Zustimmung)

Ansonsten würde ich erst zahlen wenn der Balkon fertig ist, da das laut dir so im Mietvertrag geregelt ist. Kein Grund es anders zu machen.

Wenn dein Vermieter sagt der Balkon wäre ja schon "da" obwohl noch nicht fertig, würde ich die 50€ ebenfalls nicht zahlen da der vertragsgemäße Gebrauch des Balkons und somit der Mietsache nicht gewähleistet ist.

Laut § 536 BGB darfst du in diesem Fall eine "angemessen herabgesetzte Miete" entrichten, was ja in dem Fall die normale Miete abzüglich der 50€ für den Balkon wäre.

...zur Antwort

Indexmieterhöhungen werden in der Praxis eigentlich immer Rückwirkend gemacht. Beispiel:

Index erhöht sich für Mai (Was man meist erst einen Monat später festellen kann da der Mai-Index aus dem Verbraucherpreisindex meist erst im Juni abzulesen ist (also immer im darauffolgenden Monat) ).

Dann wird eine Indexanpassung "zum 01.05.2022" gemacht obwohl diese im Juni erstellt und versendet wird. Da in §578 BGB geregelt ist, dass §557 (Indexmiete) im Gewerbe keine Anwendung findet, gehe ich davon aus, dass es keine gesetzlichen Vorschriften außer die Verjährung gibt, und das somit rechtens ist.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.