Ein paar (legale) Vorschläge und Anregungen:

Wandle Dein Vermögen in Altersvorsorge, die ist vor Zugriff geschützt.

Uebertrage Dein Vermögen rechtzeitig auf Deinen Lebenspartner, der hat nichts mit Deinen Eltern zu tun. Im Falle von Immobilien kannst Du Dir ein Wohnrecht sichern, damit Dein Lebenspartner nicht eines Tages durchbrennen kann. Verzichte auf Niessbrauch, denn der ist vom Sozialamt pfaendbar, das Wohnrecht nicht. Das Wohnrecht stellt sicher, dass Dein Partner nicht ohne Dich verkaufen kann, so als ob es Dir haelftig gehören würde, obwohl Dir formal nichts mehr gehoert.

Wander aus (kein Scherz, habe das selber so gemacht) und nimm Dein ganzes Vermoegen mit ins Ausland, und zwar in ein Land ausserhalb der EU (z.B. Schweiz, USA, Neuseeland, Kanada, et.). Diese Länder haben zum Teil kein Unterhaltsrecht oder setzen deutsche Forderungen nicht durch oder haben wie im Falle der Schweiz so hohe Freigrenzen (120'000 CHF bei Alleinstehenden und 180'000 CHF bei Paare fuer das Jahreseinkommen, 500'000 CHF fuer das Vermögen von Alleinstehenden, 800'000 CHF fuer Paare), dass die meisten Menschen nicht herangezogen werden.

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Hoi, veranlassen kann er es zwar nicht, wegen fehlender Vollmacht, aber die Zahlungen verweigern mit der Begründung, dass Inanspruch-Genommene nicht nach Belieben, sondern nur nach Notwendigkeit in Beschlag genommen werden dürfen. Gerade wenn keine Heimalternativen vor der Einweisung geprüft wurden oder der Zu Zahlende nicht beteiligt war. Man kann auch von keiner gewohnten Umgebung sprechen, wenn jemand erst neu in ein Heim gekommen ist. Gerade Betreuer scheren sich meist nicht um die Situation der Verwandten oder haben wohl Spass daran, sie zu belasten. Gerne erfolgen Einweisungen in besonders teure staatliche Heime (z.b. LWL Heime) deren Kosten schnell doppelt so hoch sind wie alternative private Heime. Diese Einseitigkeit, mit der staatlich eingesetzte Betreuer die teuren staatlichen Heime bevorzugen grenzt schon an Korruption. Nur durch Zahlungsverweigerung kann man sich dagegen wehren, indem man es auf einen Gerichtsprozess ankommen laesst. Dort kann man ein neutrales Gutachten einfordern, ob eine Unterbringung in einem anderen Heim nicht möglich ist. Der Gutachter ist ein Arzt, der nichts mit dem aktuellen Heim zu tun haben darf, ideal aus einem anderen Bundesland. In seinem Buch über Elternunterhalt empfiehlt Joern Haus sogar, günstige Heime aus dem Ausland vorzuschlagen, da eine schwer demente Person von ihrer Umgebung diesen Unterschied kaum noch mitbekommen kann. Heime in Polen oder anderen EU-Laendern genügen europäischen Menschenrechtsgrundsaetzen und sind aber oft wesentlich günstiger.

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