Vielen Dank für Eure Antworten!

Ich kriege kein Auge mehr zu wegen dieser Geschichte: Dass der letzte Wille meines Vaters war, seine Frau abzusichern kann ich voll und ganz nachvollziehen und ich will keinesfalls gegen diesen Willen handeln!

Aber ich kann mir beileibe nicht vorstellen, dass er gewollt hätte, dass nach Ableben seiner Frau die Hälfte an den Staat und die Hälfte an 2 Brüder geht, die er kaum gekannt hat... wobei er doch eine leibliche Tochter und 3 Enkel hat.

Wenn das mit dem Erbvertrag ginge, wäre das natürlich die ideale Lösung - Auch wenn ich davon ausgehe, dass es in diesem Falle mit dem Familienfrieden für immer vorbei sein wird. :-(

Was ich nicht verstehe, Privatier59: Wenn kein Schlusserbe eingesetzt wurde ist es kein Berliner Testament? Das handgeschriebene Testament beginnt mit "Berliner Testament von X und Y" und besagt, dass beide sich als Alleinerben einsetzen. Jemand, der einen Anwalt dazu befragt hat, meinte, dieses Testament könne nicht mehr geändert werden, meine Stiefmutter sei nicht mehr befugt irgendwelche Schlusserben einzusetzen? Wenn dies aber der Fall wäre, gälte ja theoretisch bis zu ihrem Lebensende der Wunsch, dass ihr Ehegatte Alleinerbe wird, wenn der aber nun mal nicht mehr da ist, ginge doch das Erbe logischerweise an seine Abkömmlinge?

Alles ist so konfus und da ich im Ausland wohne kann ich auch nicht schnell mal zum Anwalt gehen und mich beraten lassen :-(

Und ja, ich bestätige: an den Notarkosten wurde "dumm" gespart, das Testament wurde in aller Eile einen Monat vor einer schweren Operation meines Vaters aufgesetzt.

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