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Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe jetzt noch einmal in den Notarvertrag reingeschaut und da steht wortwörtlich:
"Die Vertragsschließenden vereinbaren weiterhin schuldrechtlich, dass bei einer Weiterveräußerung des Grundstückes oder von Teilen davon die Hälfte des dann erzielten Verkaufserlöses an die Erschienene zu 4. (meine Schwester) auszuzahlen ist."
Diese Vereinbarung ist wirklich vererbbar? Auch wenn nach so langer Zeit nur unser Geld in Haus und Grunstück geflossen ist?