Normalerweise bist Du mit 16 nur beschränkt geschäftsfähig, aber es gibt für berufstätige Jugendliche Ausnahmen. Wenn Deine Eltern den Job genehmigt haben, bist Du berechtigt, Deinen Lohn in bar abheben zu können. Für Überweisungen brauchst Du jedoch das Einverständnis Deiner Eltern.
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Bevor ich mir darüber Gedanken machen würde, würde ich mich zuerst einmal fragen, wie er innerhalb von 10 Monaten 180.000 € plus 420.000 € zusammen gebracht hat ...
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Unbedingt anfechten, sonst stillschweigendes Einverständnis!
Selber etwas ausarbeiten und vorbringen, verhandeln ...
Allein schon der Schluss ist übel.
Wir danken ihm für seine Mitarbeit ...
Bedeutet ungefähr - Das Unternehmen ist ganz und gar nicht traurig über das Ausscheiden des Arbeitnehmers.
Wünschen ihm für die Zukunft alles Gute
Ist Note 4
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