Wenn nach 31.12.2004 abgeschlossen kannst du dir das sparen.
Hilfreichste Antworten von Kevin1905
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3Wie Vorsorge am besten planen damit ich später nicht aus steuerlicher Sicht in Schieflage komme?
Versicherungsmakler aufsuchen, Steuerberater evtl. hinzuziehen.
Dann lässt du anhand deines Bedarfs, deiner aktuellen Situation und deiner beruflichen und privaten Ziele ein individuelles Konzept basteln.
Steuerfreie Anlagen gibt es nicht. Auch die gesetzliche Rente ist steuerpflichtiges Einkommen. Wer sie ab 2040 erstmalig bezieht sogar zu 100%. Analoges gilt für Rürup, dafür können die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden (nachgelagerte Besteuerung).
Riester und die betriebliche Altersvorsorge sind in der Beitragsphase steuerfrei. Dafür im Alter steuerpflichtiges Einkommen (auch wieder die nachgelagerte Besteuerung).
Günstig für jene, die im Alter einen geringeren Steuersatz haben als in der Beitragsphase.
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2rente abschlag wegen frühzeitig
Regelaltersrente erreichst du mit 65 Jahren und 4 Monaten.
0,3% pro Monat vor dem Eintritt der Regelaltersrente.
Rechne! =)
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2Privatkredit und frei wählbare Strafgebühr?
Im Falle von Zahlungsverzug kann für jede schriftliche Mahnung pauschal ein Betrag von 2,50 € verlangt werden. Ebenso können Verzugszinsen (5% über Basis bei Verbrauchern, 8% bei Unternehmern) geltend gemacht werden. Entsteht der Verzug durch eine geplatzte Lastschrift können weiterhin pauschal 3,- € Rücklastschriftgebühren verlangt werden.
Höhere Kosten müsste der Forderungssteller tatsächlich nachweisen, wenn er sie erstattet verlangen will.
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1ESt-erklärung, Formular AV, HILFE!
Bist du Angesteller, Azubi, Beamter, versicherungspflichtiger Selbständiger (z.B. Handwerksmeister), so bist du unmittelbar zulagenberechtigt.
Bist du keines von den oben genannten, aber mit jemanden verheiratet auf den eines der genannten zutrifft, so bist du mittelbar zulagenberechtigt.
Für deinen Zulagenanspruch in 2011 ist dein Bruttoeinkommen aus o.g. Tätigkeiten, welches du in 2010 erzielt hast, relevant.
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7Ist der Bausparvertrag als Sparform für Kinder geeignet?
Der Sinn vom Sparen ist nach einer Zeit Y mehr zu haben als zum Tag X als mit dem Sparen begonnen wurde.
Ein Bausparer kann dies aufgrund von Zinsen unterhalb der Inflation nicht. Zwar sind die Zahlen am Ende größer, die Kaufkraft aber sinkt. Sinnvoll kann ein Bausparvertrag nur sein (und selbst dann nicht immer), wenn wirklich die konkrete Absicht besteht Eigentum zu erschaffen oder zu erwerben. Dies lässt sich bei Kindern jedoch nicht mit Sicherheit sagen.
Bei mittel- und langfristigen Geldanlagen würde ich Fondsparpläne empfehlen. Welche genau sollte man individuell erörtern.
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3Pflegebahr hat wenig Leistung bei ambulanter Pflege, obwohl Hauspflege teuer ist, was ratet Ihr mir?
Wenn der Gesundheitszustand es zulässt würde ich ein einfaches privates Pflegetagegeld abschließen.
Die Pflege Bahr ist da mehr als Notfalloption gedacht, für diejenigen, die keinen vollwertigen Tarif mehr abschließen können, aufgrund von Vorerkrankungen, oder bei denen es aufgrund fortgeschrittenen Alters sehr teuer werden könnte.
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1Frage zu Sozialabgaben für den Arbeitgeber bei Teilzeit bzw. Minijob?
Beim Teilzeitjob prozentual genau so viel wie bei einem Vollzeitjob
- RV-Beitrag 9,45%
- KV-Beitrag 7,3%
- PV-Beitrag 1,025%
- ALV-Beitrag 1,5%
- Beitrag zur Berufsgenossenschaft
Beim Minijob sieht es anders aus
- RV-Beitrag 15%
- KV-Beitrag 13% (es sei denn der Minijobber ist privat krankenversichert)
- Beiträge zur Berufsgenossenschaft
- 2% pauschale Lohnsteuer
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Tina34Tina34 du hast die Insolvenzgeldumlage, die U1 und die U2 vergessen!
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0Rundfunkbeitrag
Alle Zahlungen bitte nur unter Vorbehalt der Rückforderung leisten. Es laufen Verfassungsklagen gegen den Rundfunkbeitrag. Musterschreiben hierzu im Internet.
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EnnoBeckerEnnoBecker Wo?
Kommentar von
FREDL2FREDL2 Kommentar von
EnnoBeckerEnnoBecker Danke.
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EnnoBeckerEnnoBecker Vorbehalt der Rückforderung
Ich muss hier noch mal drauf zurückkommen.
Was soll dieses "Vorbehalt der Rückforderung"? Gezahlt ist gezahlt, und wenn es zu Unrecht gezahlt wurde, kann ich doch auch ohne das Schreiben zurückfordern, oder nicht?
Dieses Säbelgerassel mit dem Vorbehalt - da ist doch der Griff schärfer als die Klinge, oder nicht.
Könnte hier mal jemand, der zwei Staatsexamen hinter sich hat, etwas zum Thema abliefern?
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Privatier59Privatier59 Das mit dem Vorbehalt der Rückforderung ist eine nette Floskel. Das einzige was damit eventuell möglicherweise verhindert werden könnte ist, dass eine Zahlung als Anerkenntnis gilt.
Im Bereich des Privatrechts mag eine solche Wendung ja noch von Grundsatz her einleuchtend sein (ich schreibe bewußt "Im Grundsatz"). Im Bereich des öffentlichen Rechts aber ist das verschärfter Mumpitz: Bekanntlich gibt es gegen öffentlichrechtliche Forderungen Rechtsbehelfe. Kann man die dafür geltenden Fristen etwa aushebeln indem man auf dem Ü-Träger "u.V." vermerkt? Wäre doch eine originelle Idee. Ich würde es künftig immer so machen, ganz besonders bei fehlerhaften Steuerbescheiden, denn welcher 1A-Schuldner zahlt mir heute noch 6% pa auf meine Spargroschen? Das FA als die Sparkasse des großen Mannes, das wärs doch.
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EnnoBeckerEnnoBecker gibt es gegen öffentlichrechtliche Forderungen Rechtsbehelfe
Eben.
Und so ein Rechtsbehelf muss durch einen Verstoß gegen geltendes Recht begründet sein - mag dieser Verstoß nun materiell-rechtlich oder verwaltungsrechtlich sein. Außerdem ist ein Rechtsbehelf "begründet", wenn er sich auf ein anhängiges Verfahren stützt.
So es eines gibt (ich hab es nicht gefunden), müsste der Bescheid über die Gebührenerhebung unter Hinweis auf deses Verfahren angefochten werden. Da es eine AdV wohl nicht geben wird, ist gleichwohl zu zahlen. Allerdings mit der Aussicht auf Rückzahlung, falls das zugrunde liegende Verfahren zugunsten der Bürger entschieden wird UND der Fortgang des Rechtsbehelfsverfahrens nicht angeordnet wurde.
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5MiniJob: Sozialversicherung > 50 %?
Du kannst statt einem Minijob einen Midijob annehmen (Verdienst zwischen 450,01 und 850,- €) im Monat. Dann fallen die Sozialabgaben anteilig an. Dann wärst du nebenberuflich selbständig und dies hätte keine Auswirkungen auf die Sozialversicherung.
Ansonsten gilt Gewinn aus Selbständigkeit + Minijob darf 450,- € im Monat nicht überschreiten, sonst ist Ende mit Familienversicherung.
Steuerlich ist dies allerdings im Gegensatz zum Minijob wieder relevant und wird der Summe der Einkünfte hinzugerechnet als Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit.
Kommentar von
Lukanne Wow, das ging aber schnell hier.
Tja, soviel Arbeit, dass ein MidiJob draus wird, hat mein Arbeitgeber zur Zeit leider nicht. Und für die Famlienversicherung zählt schon eine Grenze von 385 EUR.
Also: MIST! Da kann ich auch zu Hause bleiben! Mit diesen Ausgaben bin ich ja fast ein 2-Euro-Jobber.
Kommentar von
Kevin1905Kevin1905 Bei Minijob 450,- € ansonsten 385,- €.
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0Welche Auswirkungen hat ein Studium auf eine Riester-Rente?
Dadurch wäre am Ende weniger Geld im Schuh, weniger Zinsen und weniger Zulagen, also dementsprechend auch eine geringere Rente.
Sie sollte wenn möglich sich einen Minijob suchen, ab dem 01.01.2013 neu angefangene sind nämlich rentenversicherungspflichtig. Es würden 3,9% vom Lohn abgezogen ( maximal also 17,55 € = 3,9% von 450,- €) und sie kann dadurch weiterhin riestern und die Zulage bekommen. Jährlicher Eigenbeitrag für volle Förderung wären 62,- €.
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1400 Euro Job-Frage wg. Rentenversicherung
Ab dem 01.01.2013 sind neu begonnene Minijobs automatisch rentenversicherungspflichtig, es werden 3,9% vom Lohn durch den Arbeitgeber einbehalten. Wenn man dies nicht will muss man dies schriftlich bei Arbeitsbeginn erklären. Die Entscheidung ist bindend so lange das Arbeitsverhältnis besteht.
Der Vorteil liegt wohl darin, dass man durch die Beiträge Pflichtversicherungszeiten erfüllt, wodurch man u.a. auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sowie Reha bekäme.
Darüber hinaus wäre man unmittelbar förderfähig zur Riester-Rente.
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4Mieteinnahmen im Alter krankenversicherungspflichtig?
Mieten sind beitragspflichtig wenn man im Alter freiwillig gesetzlich krankenversichert ist.
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1Wieviel kostet es, den Riester Anbieter zu wechseln? Welche Kosten lauern noch?
Wenn du dafür einen neuen Vertrag abschließt würde ich mir das sehr genau überlegen. Hier mal ein paar Gründe, da du keine Angaben dazu machst was für einen Vertrag du hast und was für einer der neue wäre, wird meine Antwort sehr allgemein ausfallen.
- Du hast in der Vergangenheit einen Vertrag abgeschlossen, warst also damals jünger als heute. Ein Neuabschluss ändert allerdings in der Gleichung "Vermögen = Zeit x Geld" die Variable Zeit und zwar zu deinen Ungunsten.
- Bis zum 31.12.2011 galt ein höherer Rechnungszins bei klassischen Anlagen (2,25%) gegenüber dem heute gültigen Wert von 1,75%. Mehr Zinsen dürfen dir nicht garantiert werden. Bei fondsgebundenen Anlagen gibt es keinen Rechnungszins.
- Verträge die vor dem 31.12.2011 abgeschlossen wurden können ab dem 60. Lebensjahr abgerufen werden. Seitdem sind Neuabschlüsse erst mit 62 zu beziehen.
- Wenn es sich um Versicherungslösungen handelt, hast du bzw. dein Vermittler eine sog. Stornohaftungszeit. Diese beträgt 5 Jahre. In diesen 5 Jahren trägst du mit deinen Beiträgen u.a. die Abschluss- und Vertriebskosten ab. Schließt du jetzt neu ab, wird sich der alte Vermittler vlt ärgern weil er seine Provision anteilig zurückzahlen muss. Aber du fängst beim Abbezahlen der Abschlusskosten wieder ganz von vorne an.
- Die Wechselgebühr von 150,- € ist recht hoch aber nicht ungewöhnlich.
Also überlege dir gut, ob sich das unter den Umständen lohnt.
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3Macht eine Berufsunfähigkeit-Versicherung Sinn?
Also die Konstellation, die Berufsunfähigkeitsversicherung als BUZ an eine betriebliche Altersvorsorge anzuhängen halte ich für ein wenig unglücklich.
Eine eventuelle Leistung hieraus wäre zu 100% steuerpflichtig, analog dem Hauptvertrag, außerdem müssten Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet werden. Zumal die Flexibilität hierunter erheblich leidet.
Generell sind Berufsunfähigkeitsversicherung der Absicherung gegen Erwerbsminderung oder Unfall vorzuziehen, da sie ein viel breiteres Spektrum versichern. Berufsunfähigkeit entsteht meistens aus Krankheit, häufig an Rücken, Kreislauf oder Psyche. Dies sind keine Unfälle, daher wäre eine Unfallversicherung hier erstmal nutzlos im Bezug auf die Bereitstellung von Ersatzeinkommen. Berufsunfähig wird man im aktuellen Beruf, wenn man also nicht umschulen möchte um auf einen anderen Beruf verwiesen zu werden (wie es in der Gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist), so ist die Berufsunfähigkeitsversicherung allemal sinnvoller als die Erwerbsminderungsabsicherung.
Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist peinlich genau darauf zu achten, dass die Gesundheitsfragen zu 100% korrekt ausgefüllt werden, ansonsten begeht man eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, welche den Versicherer im Leistungsfall von der Leistungspflicht entbinden kann.
Eine Unfallversicherung soll bei Eintritt eines schweren Ereignisses X auf einen Schlag eine sehr große Summe Geld zur Verfügung stellen, da nach Invalidität evtl. teure Umbauten an Wohung und KfZ durchzuführen sind.
Daher mein Rat: Solch elementare und wichtige Absicherung sollte man mit einem unabhängigen Fachmann/-frau absprechen und sich Hilfe holen. Hinterher ist es dafür meist zu spät. Ich würde also einen Versicherungsmakler oder Honorarberater mit Schwerpunkt BUV in deiner Nähe aufsuchen.
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0Pflegezusatzversicherung besser vor dem 21.12. noch abschließen als Ehepaar?
Am besten unabhängig beraten lassen und vergleichen.
Prinzipiell ist warten meistens nachteilig.
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2Ist Gold, das man zu hause lagert in der Hausratversicherung enthalten?
Ab gewissen Größen/Vermögenswerten wird die Versicherung auch entsprechende Sicherheitsvorrichtungen verlangen um Versicherungsschutz zu gewähren.
Z.B. Sicherheitsschließanlagen, Tresor, etc..
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1Wirkt sich die neue Geringfügigskeitsgrenze für Minijobs auch auf Midijobs aus?
Nicht für bestehende Arbeitsverhältnisse.
Für neue wird ab 01.01.13 die Grenze der Gleitzone angehoben von 450,01 € bis 850,- € (mein akuteller Wissensstand).
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1Beste Riester-Rente
Es gibt nicht "die beste Riester-Rente". Es gibt 4 Modelle die riester-gefördert sein können.
- Rentenversicherung
- Banksparplan
- Fondssparplan
- Bausparvertrag.
Ich favorisiere die Rentenversicherung aber das muss ja nicht jeder auch so tun, und hängt auch von der Situation des jeweiligen Menschen ab.
Stell dir eine ganz andere Frage: Ist Riester für mich die beste Form der Altersvorsorge? Es gibt schließlich noch:
- betriebliche Altersvorsorge
- Rürup-Rente
- private nicht geförderte Produkte.
Du brauchst eine Strategie und die kriegst du beim Fachmann/-frau.
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5Altersvorsorge bei Hartz IV - kann ich Riesterrente guten Gewissens empfehlen?
Gehen wir die Schichten mal durch:
Schicht (Basisversorgung): Gesetzliche Rente gibts nicht. Rürup-Rente wäre eventuell möglich, aber nicht wirklich sinnvoll. Wer keine Steuern zahlt kann auch nichts absetzen.
Schicht (Zusatzversorgung): betriebliche Altersvorsorge geht nicht weil wahrscheinlich kein Arbeitgeber vorhanden, Riester wäre möglich.
Schicht (Kapitalanlageprodukte): nicht gefördert, meistens nicht für 5,- € zu haben, und über dem Freibetrag nicht geschützt. Also bringt nichts.
Riester wäre also die einzige Möglichkeit staatlich gefördert, sinnvoll und Hartz-IV sicher Altersvorsorge zu betreiben.
Andere Frage: Beabsichtigen diese Leute auch mal wieder in Lohn und Brot zu kommen oder immer auf Kosten des Staates zu leben, denn von 5,- € im Monat wird selbst mit Kinderzulage auf Dauer der Braten nicht mehr fett.
Kommentar von
GAFIBGAFIB DH - auf den Punkt gebracht!
Kommentar von
CandlejackCandlejack Gut und zackig. Und endlich mal ein Weg auf dieser Seite, diese Info auch in paar Worten unterzubringen ;-)
Kommentar von
DerMaklerDerMakler Hier wäre mal ne Sternchen Auszeichnung für die Antort fällig ,gelle..!
HG DerMakler
Kommentar von
heinerbummheinerbumm Hartz IV-sicher aber nur während der Anparühase, die Rente daraus wird voll angerechnet
Kommentar von
CandlejackCandlejack @heinerbumm: Die Altersvorsorge ist HartzIV-sicher, nicht das Alter ! Im Rentenalter werden ohnehin sämtliche Einkommen und Vermögen auf HartzIV (dann Grundsicherung) angerechnet.
Kommentar von
HartzEngelHartzEngel Kevin, Danke für die Antwort. Es gibt immer Bewebung bei den Leuten, die Alg II beziehen, es schaffen auch einige wieder in Arbeit zu kommen. Schwierig ist es bei denen, die (mitsamt Eltern, Großeltern usw.) schon jahre- bis jahrzehntelang im Sozialhilfebezug waren, da klappt die Arbeitsaufnahme seltener.
DH - ich kann auch noch den folgenden Tipp beisteuern:
http://www.finanzfrage.net/tipp/lohnt-sich-ein-riestervertrag-eher-als-eine-priv...