Finde ich auch missverständlich. Vielleicht "macht" sie ihre Steuererklärung ja schon am Silvesterabend. Oder sie gibt sie erst in 2020 ab. Oder die Programme der Steuerverwaltung gehen gar erst im darauffolgenden Jahr, sodass sie zwangsweise erst in 2020 abgibt. Es bleibt die Steuererklärung 2018.
https://www.gutefrage.net/frage/steuerfrage-unterhalt-fuer-studierende-freundin-nicht-verheiratet-absetzen
hier wurde genau das schon behandelt und führte im gleichen Fall (zumindest was die studierende Freundin angeht) zu einem guten Ende :)
Hier bestätigt das eine Steuerberaterin:
https://www.steuerberaterin-muenchen.com/unterhaltsaufwendungen.html
Aus ein bisschen Recherche nehme ich mit, dass das bezogene Bafög dann wohl bei den Einkünften Deiner Freundin berücksichtigt werden muss.
Für das kleine Kind muss demnach das gleiche gelten (warum sollte es andere Unterhaltsansprüche genießen als die Freundin?). Beide sind (theoretisch! wieder ein Samenspender, der sich seinen Pflichten entzieht und den Steuerzahler zahlen lässt) gegenüber Dir also zum Unterhalt "berechtigt", also: Feuer frei! :)