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Bei einem Kleingewerbe ohne Eintrag im Handelsregister muss aus der Unternehmensbezeichnung deutlich hervorgehen, dass Sie und Ihr Unternehmen praktisch identisch sind. Deshalb muss der Unternehmensname Ihren kompletten persönlichen Namen enthalten, einschliesslich Vor- und Nachname.

Sie haben die Möglichkeit, diesen Firmennamen zu ergänzen. Dabei können Sie sich für eine Branchenbezeichnung entscheiden, also beispielsweise für „Peter Müller Veranstaltungstechnik“. Auch ein Fantasiename kommt infrage.

In jedem Fall gilt: Ihr persönlicher Name muss enthalten sein.



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