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Hallo flexsr,
leider sind einige der Antworten wenig konstruktiv. Bist Du Deiner Lösung schon näher gekommen?
Allgemein für den Wechsel zur Regelbesteuerung, sollte man nicht eine Inventur zum 31.12. durchführen? Die erhaltenen Werte brutto im Vorjahr als Einnahmen anrechnen und dann als Einkauf mit ins Jahr der Regelbesteuerung nehmen und die entsprechende Steuer gegenrechnen? Dann hätte man einen klaren Schnitt für die Zeit der Kleinunternehmerregelung, oder?
Bei der Inventur wird dann auch ganz schnell klar, ob die 1000 Euro im schon einwähnten Paragraphen zutreffen...
Beste Grüße