Ersteinmal ja der Unfall vor Ort durch die Polizei aufgenommen worden sein. Wurde da kein Verdacht geschöpft und getestet hat sich das sowieso erledigt. Zweitens: wurde keine Polizei gerufen dann wurde das sichen zwischen den Kontrahenten am Unfallort ohne Polizei geklärt. Auch nicht schlecht. Drittens geht es um Fahrerflucht: schlechte Karten. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten. Fahrerflucht nur möglich, wenn man den Unfall gemerkt habe muss, also mehr als eine sehr leicht Tuschierung. Alkoholgenuss zum Überwinden des Schrecks heißt allerdings man hat es gemerkt. Aber auch dann muss der Alkoholgenuss nach der Tat nachgewiesen werden durch Probenentnahme im Stundentakt und der Hochrechnung der Abbaugeschwindigkeit. Auch wenn alles gegen einem spricht, bleibt die Versicherung nur leistungsfrei, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen Alkohol und Unfall besteht. D.h., wenn zweifeilsfrei nachgewiesen wurde, dass der Unfall ohne Alkohol vermeidbar gewesen werde.

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