Hallo,

Ich bin etwas verwirrt, was Online-Dienstleistungen und Steuern betrifft. Folgendes Szenario:

Ein Kleinunternehmer sitzt zu Hause in Deutschland und gibt Online Sprachunterricht über Skype für eine Privatperson in Japan.

  1. Wo ist dann der Leistungsort?
  2. Muss man hier trotz Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer zahlen und auf der Rechnung ausweisen?
  3. Beeinflusst es die Einkommensteuervorauszahlungen irgendwie, dass der Leistungsempfänger eine Privatperson im Drittland ist?

Vielen Dank für die Hilfe!