Hier die wichtigsten finanziellen Unterschiede zwischen Beamten und normalen Arbeitnehmern in Kürze:

1) Arbeitsplatzsicherheit: Beamte sind unkündbar, können nicht arbeitslos werden. Ein Punkt, der in heutiger Zeit nicht zu unterschätzen ist!

2) Weniger Brutto – mehr Netto: Beamte zahlen keine Abgaben zur Sozialversicherung. Das Bruttogehalt ist daher zwar niedriger als bei normalen Arbeitnehmern (AN), netto bleibt Beamten dennoch oft deutlich mehr als AN. Das geringere Bruttogehalt bringt außerdem Vorteile bei Besteuerung (Steuerprogression) oder Riester-Rente (weniger Sparleistung für volle Förderung erforderlich)

3) Zuschläge und Zulagen: Zur Besoldung bekommen Beamte Zuschläge - z. B. wenn sie verheiratet sind, Kinder haben,...- sowie Zulagen, beispielsweise eine allgemeine Stellenzulage.

4) Private Krankenversicherung zum Sondertarif: Beamte können sich aufgrund von Zuschüssen des Staates sehr günstig privat versichern da Krankheitskosten zu 50-80% als sog. „Beihilfe“ vom Steuerzahler getragen werden. Der Beamte muss nur das Restrisiko von 20-50% privat versichern.

5) Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Die Bezüge von Beamten laufen in voller Höhe und unbegrenzt weiter. Bei AN werden die Bezüge 6 Wochen vom Arbeitgeber weitergezahlt, anschließend wird durch die Krankenkassen Krankengeld gezahlt. Dieses beträgt aber nur noch 70% des letzten Verdienstes, max. aber 70% der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 45.900 EUR (2012). Es wird max. für 78 Wo bezahlt.

6) Berufs-, Erwerbs- und Dienstunfähigkeit: auch hier ist die Versorgung für Beamte deutlich besser als die für normale Arbeitnehmer. Bei nicht berufsbedingten Unfällen und Krankheiten gibt es für AN seit dem 01.01.2001 nur noch die an strenge Bedingungen geknüpfte Erwerbsminderungsrente, sie sollten daher eine private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) abschließen. Für Beamte ist eine BUZ nicht so dringend erforderlich, da auch hier der Staat für sie sorgt. Bei Wiedereintritt nach einer schweren Krankheit gibt es für Beamte dann zeitlich begrenzt die vollen Bezüge bei verminderter Arbeitszeit (sog. Rekonvaleszenz). Auch dies ist bei AN in der Regel nicht so.

7) Hohe Pensionen im Alter: zum Vergleich: die Rente beträgt aktuell ca. 40% des letzten Gehaltes, durchschnittlich ca. 1.200 EUR. Ihre Höhe aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 67.200 EUR (2012) begrenzt. Pension: ca. 71% des letzten Gehaltes, durchschnittlich 2.700 EUR, Höhe unbegrenzt. Außerdem werden Studien- und Ausbildungszeiten von knapp 3 Jahren bei der Pension mit angerechnet, bei der Rente schon länger nicht mehr.

8) Weitere Unterschiede: Beamte bekommen ihr Gehalt schon am Anfang des Monats, Arbeitnehmer in der Regel erst am Ende Versicherungen (z. B. Kfz.-Versicherung) und Kredite sind für Beamte aufgrund ihrer guten Absicherung oft günstiger.

FAZIT: Leistungskürzungen für Arbeitnehmer zur Entlastung der Sozialkassen (Erhöhung von Beitragssätzen, Leistungskürzungen,...) wurden in der Vergangenheit meist nicht wirkungsgleich auf Beamte übertragen. Arbeitnehmern müssen sog. geldwerte Vorteile versteuern, Beamte bekommen o.g. Zusatzleistungen dagegen steuerfrei zusätzlich zur Besoldung. Bewertet man alle Alimentationsleistungen monetär, schlägt sie dem Nettogehalt zu und ermittelt auf dieser Basis dann das Bruttogehalt, das ein normaler AN für eine gleichwertige Versorgung verdienen müsste, so wird die gute Bezahlung der Beamten deutlich: das Bruttoeinkommen von Beamten würde dann etwa doppelt so hoch liegen wie es ihre nominale Bruttobesoldung auf den ersten Blick ausweist. Ein Beamter, der monatlich nominal brutto 3.500 EUR verdient , hat letztlich das selbe Gehalt wie ein Arbeitnehmer, der 7.000 EUR pro Monat erhält und sich eine beamtenähnliche Absicherung leistet. Die überwiegende Mehrheit der Beamten zählt damit zu den Besser- bzw. sogar Topverdienern in Deutschland - auch wenn dies vielen Beamten vermutlich nicht bewusst ist.

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