Ja es ist rechtens mit Voraussetzung das die Mutter eine Vollmacht unterschrieben hat ODER im Mietvertrag verankert ist, das Sie von der Tochter vertreten wird. In den Mietvertragsvorlagen steht meist "vertreten durch...."...da gehört die Tochter rein.

Auch eine im nachhinein vorgelegte Vollmacht ist rechtens!

LG

Meine berufliche Vorraussetzung erlaubt mir eine grundlegende Rechtsberatung in diesem Bereich!

...zur Antwort

Hi,

sicherlich kannst du eine Auflassungsvormerkung ändern lassen, doch warum sollte Eure Bank freiwillig auf einen Schuldner verzichten? Bist du sicher das deine Frau die Finanzierung komplett alleine von der Bank genehmigt bekommen würde? Warum willst du aus der Finanzierung? Frag die Bank bevor du den Notar fragst. Ohne das Einverständnis der Bank funktioniert es eh nicht und wenn du erst zum Notar gehst und es einfach machst, steht die Chance sehr hoch, dass die Bank von der Finanzierung zurücktritt und glaub mir das wird ein sehr teurer Spass (Kaufrückabwicklung, weitere Notar- und Gerichtskosten; Entschädigungen etc. pp.).

PS: Ich schreibe hier lediglich aus meinen persönlichen wie auch beruflichen Erfahrungswerten der letzten 11 Jahre Selbstständigkeit als Immobilienkaufmann, Ausbilder und Immobilienmakler mit 5 Büros und 19 Angestellten. Das ist keine Rechtsberatung!

...zur Antwort

Das ist aber so nicht ganz Richtig. Das Urteil bezieht sich auf eine Klausel IM Mietvertrag, wo der Vermieter nicht nur Auslagen für den Mietvertrag, sondern auch für Inseratskosten etc. verlangen wollte - das ist nichtig.

Und auf Bezug zum Makler...auch das ist nur teilweise Richtig. Wenn der Makler die Wohnung vermittelt hat, ist er Provisionspflichtig und in dieser sind diese Auslagen schon enthalten. Kommt es aber zu keinem Abschluss, natürlich auch keine Provision.

Hat man allerdings beim Makler eine VERBINDLICHE Bewerbung (Auskunftsfragebogen) unterschrieben und wurde aufgrund dieser Vorlage ein Mietvertrag angefertigt und es kam z. B. aufgrund eines Rücktritt von der Zusage nicht zum Abschluß des Vertrages, so ist der Makler sehr wohl berechtigt eine Auslagenpauschale für Erstellung des Mietvertrages, Telefonkosten und Bonitätsabfrage in Rechnung zu stellen. Dies ist auch rechtlich abgesichert (vergleich Hausverwalter).

Übrigens "Gebühren" können nur von Behörden erhoben werden. Bei dem Normalbürgern heisst es Auslagen!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.