Zusatz - Alternativen zur Kündigung: https://www.volders.de/ratgeber/kuendigen/fondsgebundene-rentenversicherung#sectiond6e67090-844c-4d8c-8537-02a836e915af

...zur Antwort

Sie können zu jedem Monatsersten kündigen. Sonstige Fristen sind eher die Ausnahme. Ein Telefonat direkt mit der Versicherung (Innendienst / Fachabteilung) wird sicher für Klarheit sorgen.

Tipp: Obendrein könnte es sinnreich sein zu prüfen, ob der Vertrag rückabgewickelt werden kann oder ob man den Vertrag "verkaufen" kann. Denn dadurch kann man häufig mehr von seiner eingezahlten Prämie zurückholen bzw. kommt sozusagen "unter dem Strich" mehr heraus.

Hierzu gibt es diverse Urteile. Diese Verfahren werden oft von spezialisierten Anwälten umgesetzt.

Weitere Infos zur allg. Kündigung: https://www.volders.de/ratgeber/kuendigen/fondsgebundene-rentenversicherung#section3f6f46c2-3541-42d2-b701-597326510ef7

...zur Antwort

Schäden an Fahrzeugen sind grundlegend von der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Die Ausnahmen sind sehr eng gefasst - je nach der "Tarifgeneration".

Siehe z.B. HUK - Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) |

(Seite 8 - A 1.1)

Zitat - Beginn:

"Der Versicherungsschutz gilt auch für einen Anhänger, der mit dem versicherten Fahrzeug verbunden ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet."

Zitat - Ende (Link zu den Bedingunen ist unten)

_____

Bedingungen - Kfz-Versicherung (Verlinkungen)

1.) Allianz - https://goa-eportale.allianz.de/PKR/B-4/PKRB-4014Z0.pdf.download.pdf

2.) AXA - https://www.axa.de/site/axa-de/get/documents_E271896309/axade/medien/privatkunden/fahrzeugversicherungen/kfz-versicherung/tarifinformation-kfz-mobil-online.pdf

3.) HUK - https://www.huk.de/content/dam/hukde/dokumente/produkte/allgemeine_versicherungsbedingungen_kfz.pdf

...zur Antwort

Wende dich bitte schriftlich (z.B. per E-Mail: kontakt@luko.eu | Vertragsnummer angeben) an die Versicherung (nicht an Check24(!), sondern direkt an dien Versicherer) und setze denen einen konkreten Termin (z.B. den 20.05.2022), um den Umstand verbindlich als auch transparent aufzuklären zu lassen.

Bis zu der Er-/Klärung der Versicherung empfehle ich dir nicht den Beitrag zurükzubuchen. Das schafft letztlich nur noch mehr unnötige Umstände und im ärgsten Fall massive Probleme.

Hab´ bis dahin etwas Geduld. Wird schon klappen. :)

Viel Glück für dich. :)

P.S.: Die "Mutter von Luko" ist ein französischer Versicherer.

...zur Antwort

Die Hausratversicherung schützt grundlegend übergreifend, sofern sich die neue Wohnung im Inland (BRD) befindet.

Weitere sehr hilfreiche Informationen sind hier zu finden:

https://agentin.de/verbrauchertipp/umzug-hausratversicherung-schuetzt-uebergreifend/

...zur Antwort

Theoretisch erlischt der Vertrag ab Tag des Kfz-Verkaufs. Praktisch gilt die Kfz-Versicherung weiterhin, bis zum Tag der Abmeldung/Ummeldung auf der Zulassungsstelle (gesamtschuldnerische Haftung).

Hier habe ich hilfreiche Informationen dazu gefunden:

  • https://agentin.de/glossar/kfz-verkauf/
  • https://agentin.de/verbrauchertipp/kuendigungsfrist-kfz-versicherung/
  • https://agentin.de/glossar/elektronische-versicherungsbestaetigung-evb/
  • https://agentin.de/tipp/beschaffenheitsvereinbarung-oder-wissensmitteilung/
...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.