Wenn er die Mieter vorher angemahnt hat und mit Fremdvergabe gedroht hat - ja:

Ist die Treppenhausreinigung nach dem Mietvertrag Mietersache, so sind vor einer Fremdvergabe der Reinigung die im Mietvertrag vorgegebenen Voraussetzungen einzuhalten, wie z.B. Abmahnung der unzulänglichen Reinigung und Androhung der Fremdvergabe (AG Hamburg39 a C 25/05, Urteil vom 8.2.2006, MieterJournal 2006, 37).

(http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_n-mietrecht-mietertipps-urteile.htm)

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Das ist zumutbar.

Sieh Dir dieses Urteil an:

Änderungskündigung: Arbeitsweg von 180 km ist zumutbar.

(http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/03510_aenderungskuendigung--auch-ein-180-km-arbeitsweg-kann-zumutbar-sein.php).

180 km dürften 1 1/2 Stunden-Wegstrecke wohl entsprechen.

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