offensichtlich ist einer der Elternteile Koreanisch (und er/sie besitzt die koreanische Staatsangehörigkeit noch.) Auch wenn Du dich als 18-jährige entschieden hast, die koreanische abzugeben und die bundesdeutsche anzunehmen, kannst du noch einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung [Ru]StaG 4.1 Fassung 1913 beim Ausländeramt stellen und die koreanische zurückbekommen ---- von Korea. Die engen Bindungen sind dann die Abstammung vom deutschen Uropa vor 1913 mit dem Besitz (d.h, Urkunde) der deutschen Staatsangehörigkeit eines der damaligen Kaiserreich Staaten...dann bist du als Rei(ch)sbürgerin abgestempelt, aber aufgewacht.

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Das ist korrekt - weil du dem Finanzamt wohl nicht den BESITZ der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach gültigem [Ru]StaG 4.1 Fassung 1913 vorgelegt hast. Du hast offensichtlich nur die verwaltungsrechtliche Staatsangehörigkeit "DEUTSCH"... andererseits muss man als deutscher Selbstständiger in USA unbedingt dort den BESITZ (= Urkunde) der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen. Zur Verdeutlichung: Dein Kumpel Arnold, der Össi, hat zwar american citizenship but not nationality --- deshalb hat er`s nur zum Gouvernör gebracht - nix POTUS. Ähnlich ist auf Bundesgebiet: kein Schwabe, darf bayerischer Ministerpräsidente werden - und umgekehrt....

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