Hallo Frommwood,
vielen Dank für die Antwort.
Aber bevor jetzt hier eine Diskussion beginnt die so nicht geplant war. Nochmal alles in Kurzform:
Ich habe die Gewährleistung richtig verstanden und weiss auch was versteckte Mängel, arglistige Täuschung usw. ist.
Hier geht es nur darum, dass es durch den Gesetzgeber einigen unmöglich gemacht wird in den ersten 6 Monaten den Mangel dem Verkäufer mitzuteilen.
Denn nur in den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Aber in den ersten 6 Monaten bestand die Corona Beschränkung, die ebenfalls der Gesetzgeber beschlossen hat.
Klar hat der Anwalt Recht, denn jetzt liegt im Grunde genommen unverschuldet die Beweislast bei mir.
Ich kann mir keinen Sachverständigen leisten.
Nochmal hier geht es um die Frage, ob der Gesetzgeber einerseits verhindert Fristen einzuhalten, andererseits aber die Gerichte ihre Urteile mit der Frist von nur 6 Monaten begründen kann.
Obwohl ich ja den Schaden bei 2 Campingplatz besuchen gar nicht verursachen kann, und auch keinen Grund dazu habe, denn ich war froh einen Wohnwagen mit festem Vorbau unweit von Köln gefunden zu haben.
Ich konnte und durfte die Frist ja aufgrund von Corona gar nicht einhalten und den Schaden innerhalb von 6 Monaten anzeigen. Außerdem bin ich 65 Jahre alt und gehöre mit zur Risikogruppe, da es um meine Gesundheit nicht gut bestellt ist. Das widerspricht sich doch und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun.
Bliebe noch die Möglichkeit, das Fenster so abzudichten das es ca. 2 Jahre dicht ist und verkaufen.
Eine Versiegelungsfuge ist eine Wartungsfuge. Das schreibt jeder der Fenster oder Sanitärräume versiegelt unter seine Rechnung. Viele kennen das auch vom Badezimmer her, da löst sich an der Badewanne und am Waschbecken mit der Zeit der Silikon.