Wenn dein Auto Schaden genommen hat ja und wenn er wissentlich davon gefahren ist.
Man kann schon, man sollte nur nicht.
Der 2. Minijob sollte deinem Arbeitgeber bekannt sein und wenn der spitz kriegt, dass du dort arbeitest aber bei ihm nicht ... wirft dies sicherlich einige fragen auf
Nun, in erster Linie hast Du ihr die Bilder ja freiwillig gegeben. 1. Fehler.
Desweiteren kann man bei so einer vagen Bedrohung erst handeln, wenn es geschehen ist.
Aslo im Prinzip ist das Geld dann weg. Leider, da ich zusaetzlich davon ausgehe, dass die Personaldaten, die er/sie gesendet haben vermutlich auch nicht richtig sind. Ansonsten haettest Du eine Anzeige erstellen koennen. Von daher wuerde ich immer mehrere Dinge abfragen :
Telefon
Adresszusatz
.. irgendeine Methode um zu zertifizieren, dass er es ist und kein anderer. Ansonsten eben Paypal mit Kaueferschutz wird geraten