Hy, das Einverständnis vom Arbeitgeber muß schriftlich vorliegen dann ein Teilgewerbe anmelden, Alle Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang nachweislich regelmäßig nach Vereinbarung des Finanzamtes (Steuererklärung) manche monatlich,1/4 jährlich je nach Vereinbarung vorlegen.Damit es sich auch lohnt solltest du alles gut kalkolieren

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Hallo, es ist so , das Amt möchte das sie das Haus verkauft. Da es ein Erbe ist ,ist es Vermögen.( warscheinlich mehr als ein Hartzempfanger haben darf). Habe ich auch durch,wendet euch an einen Anwalt für Erbrecht und dieser findet eine Lösung.

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Hallo Markus, das alles habe ich gerade auch durch. opa lebt im Pflegeheim ok. Geld auf seinem Konto ok es muß ein Élternteil oder beide mit opa zur Bank gehen und eine Konovollmacht unterschreiben. Die Heimkosten werden abgebucht und ein Konto im Heim angelegt wo monatlich 100,-€ zum Selbstverbrauch vom Opa überwiesen werden Dauerauftrag.Das geht bis Opa verstorben ist.Der Rest nach Abzug von Bestattungskosten und damit entstandenen Kosten ist dann das Erbe.Es fallen jeden Monat noch Beträge an (Rasier,Duschgel,e.t.c.) dieses Geld können sich deine Eltern vom Konto holen aber sollen die Kassenzettel aufheben als Nachweis das sie das geld nicht veruntreut haben.Hoffe konnte etwas helfen. Bin die nächste Zeit nicht da ( Urlaub) Wenn noch Fragen in dieser Sache sind ruf mich an 017666642038 Sabine

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