Vereinsküche als Gewerbe nutzbar?

3 Antworten

Ich sehe hier zunächst einmal mehrere Probleme. Einerseits wirst Du hier mit Kontrollen der Lebensmittelüberwachung rechnen müssen. Die werden sich auf jeden Fall anschauen wollen, ob diese Küche grundsätzlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden kann oder ob hier Umbaumaßnahmen vollzogen werden müssen. Dies betrifft vor allem die Bereiche Hygiene und Kühlung.

Zweites Problem ist, ob diese Räumlichkeiten baurechtlich grundsätzlich für eine gewerbliche Nutzung zugelassen sind. Was sagt zum Beispiel der Bebauungsplan aus?

Dritte Frage ist - was sagt das Finanzamt dazu? Handelt es sich bei dem Verein um einen gemeinnützigen Verein? Würdest Du dem verein dann Miete zahlen (müssen)? Hier geht es dann also um steuerrechtliche Fragen.

wenn der verein mitmacht und keine sorge hat die gemeinnützigkeit durch finanzamt zu verlieren und sie muss den vorschriften entsprechen falls kontrolle kommt

Wenn die Küche alle gewerberechtlichen Erfordernisse erfüllt, spricht prinzipiell nichts dagegen.

Besprich das mit dem Ordnungsamt.