In einer Wohnung ein Gewerbe betreiben?

7 Antworten

Sowas ist NORMALERWEISE nicht gestattet.

Aber bei einem Erotik-Massagestudio mit einer Person gehen ja nun nicht gerade ständig Kunden ein und aus.

theresia2302 
Fragesteller
 24.03.2014, 23:51

oh, doch, bei dieser einen Person schon. Sie ist sehr gut ausgebucht.

Hier muss man keine große Erklärung abgeben: Es ist nicht möglich.

Natürlich nicht, sonst hätte ja jeder seinen Privat-Puff in der Wohnung.

konzato1  24.03.2014, 22:03

Ich habe einen Privat-Puff in meiner Wohnung! Nur die Kundschaft will nicht so wie ich will. :)

theresia2302 
Fragesteller
 24.03.2014, 23:44
@konzato1

hast du deinen Privat-Puff angemeldet und was meinst du mit "die Kundschaft will nicht so wie ich will" ?

theresia2302 
Fragesteller
 24.03.2014, 23:48

Es ist kein Privat-Puff, da gibt es einen Unterschied zu erot. Massagen, wenn es auch viele gleichstellen. Kein GV und kein OV.

Nicht ohne Genehmigung deines Vermieters. Wenn der Vermieter dir diese Genehmigung nicht gibt (was er wahrscheinlich nicht tun wird) und du trotzdem ein Gewerbe aufmachst, riskierst du die fristlose Kündigung.

Nur bei einem "stillen Gewerbe", d.h. ohne Besucher, hast du einen Anspruch darauf, dass er dir diese Genehmigung erteilt. Bei dem, was du vor hast, sehe ich da keine Chance.

Ohne Zustimmung des Vermieters geht das nicht. Und die wirst du von einer Wohnungsgesellschaft nicht bekommen. Höhere Miete, da dann gewerbl. genutzter Raum.