Gewerbeanmeldung "Verkauf von Produkten aus dem Internet" zu ungenau?
Hallöchen Leute,
ich habe ein Gewerbe angemeldet, wo es sich Onlineshops handeln soll. Nun habe ich bei dem Punkt "angemeldete Tätigkeit" angegeben "Verkauf von Produkten aus dem Internet" und so gehofft, dass es so angenommen wird. So entgehe ich der Sache, mehrere Gewerbe für mehrere Onlineshops anmelden zu müssen. Ich hatte gelesen, dass es reicht es so anzugeben.
Dies wurde allerdings abgelehnt. Ich soll es genauer beschreiben.
Kennt einer von euch vielleicht paar schlaue "Schlupflöcher"?
Wie wäre es mit allgemein Dropshipping?
1 Antwort
Dropshipping wird auch nicht gehen. Sinn der Gewerbeanzeige ist der Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Um das Gewerbe dafür angemessen überwachen zu können, muss das Amt wissen WER WO WAS macht. Deshalb musst du schon - wenigstens in Oberbegriffen - aufführen, womit du handeln willst, denn es macht für die Gewerbeüberwachung einen riesigen Unterschied, ob du mit Autos, Medikamenten, Lebensmitteln, Textilien, Elektroartikeln oder Schmuck handelst.
mit den erforderlichen behördlichen Genehmigungen ist auch das möglich.
...oder mit Waffen und Drogen...