Gewerbe auf Privatparkplatz

2 Antworten

Na ja, im Wohngebiet hat das Bauamt wohl Recht. Störende Gewerbe sind da nicht zulässig. Dabei ist es völlig egal, wem das Grundstück gehört.

Schon möglich. Schau dir doch mal den Flächennutzungsplan für deine Gemeinde -hat das Bauamt, meist auch der Abgeordnete deines Vertauens :-) - an. Wenn es sich um ein als reines Wohngebiet handelt, ist Gewerbe untersagt. In Mischgebieten ist meist nichtsstörendes oder Kleingewerbe möglich. Na ja, bei einem Autohandel mit Probefahrten und vielleicht noch Wartungsarbeiten hätte ich hinsichtlich Störung meine Zweifel...

Laut Baugesetzbuch ist zwar auch eine Änderung der Raumordnungs- bzw. Flächennhutzungspläne möglich, aber ich glaub nicht, dass das wegen einem einzelnen Verkäufer passiert.

Wobei, mit etwas gut formulierter rechtlicher Begründung (Anwalt) wäre ein zeitweises Abstellen von Kfz auf dem eigenen Grundstück möglich, wenn es nicht zu viele Autos sind und dort kein Kundenverkehr stattfindet.