Werkstudent und vergütete Abschlussarbeit?

1 Antwort

Vermutlich wird man Dir Deine Arbeit mit einer Einmalzahlung "Brutto für Netto" vergüten. Also ohne Dich als Werkstudent, oder sonstiger Arbeitnehmer anzumelden.

Das sind dann Einkünfte aus freiem Beruf und DU kannst auch noch Deine Kosten wie 50 % Internetkosten, Telefon, Fahrtkosten usw. gegenrechnen.

Das Ganze wird dann über die Anlage "EÜR" von der Summe her ermittelt udn dieser Gewinn über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung eingebracht.