während der arbeitszeit etwas im hotel kaputt gemacht, wer zahlt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist zwar eine dienstliche Reise, aber wenn Du etwas in Deiner privaten Zeit beschädigst, dann ist das auch Dein Privatvergnügen. Anders wäre es (und dann auch ggf. ein Fall für die Berufshaftpflicht), wenn Du in Ausübung Deines Jobs als Flugbegleiterin die akute Zerstörung eines Klodeckels herbeiführst.

Das ist ein klarer Fall für Deine Privathaftpflicht.

Ganz nebenbei, das teure an dieser Aktion war nicht der Klodeckel, der kostet höchstens 15 000 Yen sondern teuer sind dort die Dienstleistungen, also das Anliefern und Austauschen des defekten Deckels. Das weiß ich noch aus eigener Erfahrung, schließlich habe ich dort für einige Jahre gelebt.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Jetzt ist mir alles klar! Ich hole mir eine Haftpflichtversicherung, damit so etwas nicht noch einmal passiert! Wünsche Frohe Weihnachten und ein frohes neues Jahr.