Sozialversicherungspflicht in einer Kapitalgesellschaft?

2 Antworten

Was für uns wichtig ist, ist dass wir in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben können.

Zwingt dich auch keiner raus, keine Sorge.

Scheinbar ist es so, dass man mit größer gleich 50% Anteilen einer Gesellschaft "beherrschend" ist und dadurch sozialversicherungsfrei.

Richtig.

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer erzielen zwar steuerlich gesehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus der Gehaltszahlung als Geschäftsführer, sie haben aber die Kontrolle über alle Belange es Unternehmens und daher sind sie aus Sicht der Sozialversicherung keine Angestellten und somit versicherungsfrei in Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Alles weitere sollte mit einem Steuerberater unternommen werden. Auch einen Notar braucht es.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst ohne weiteres als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen KV bleiben. Auch als beherrschender Gesellschafter.