Sohn (15)würde nach allg. Kontrolle die zuvor gekauften Spraydosen abgenommen,jetzt wollen sie AV sehen,dann bekommt er sie wieder?

2 Antworten

Spraydosen sind frei verkäuflich.

Er muss sich auch nicht rechtfertigen, wozu er sie braucht.

Einfach schriftlich anfragen, was man ihm vorwirft, ob man das auch beweisen kann und falls nicht, die sofortige Herausgabe fordern und Androhung von Einschaltung eines Anwalts.

Holly1984 
Fragesteller
 02.05.2020, 14:26

Hätten die mich nicht außerdem informieren müssen? Ich werde dort wohl persönlich vorsprechen, schade um die ganzen Fahrtkosten. Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort :)

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Was ist denn AV?

Das fällt in den Bereich der präventiven Gefahrenabwehr. Das ist rechtmäßig.

Holly1984 
Fragesteller
 03.05.2020, 11:25

Sie waren im Rucksack,mit Kassenzettel. Was für eine Abwehr?! Da gab es keine Gefahr, wohl eher andersherum, so ekelhaft wie die mit ihm umgegangen sind!Als wäre er ein Verbrecher! Er hat auf den Zug gewartet,völlig übertrieben!

AV= Arbeitsvertrag.

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