Sohn (15)würde nach allg. Kontrolle die zuvor gekauften Spraydosen abgenommen,jetzt wollen sie AV sehen,dann bekommt er sie wieder?
Hallo ihr Lieben, mein Sohn war Spraydosen kaufen und sie würden ihm nach einer "allg. Kontrolle" abgekommen. Er bekam einen Zettel mit den beschlagnahmten Dosen und am nächsten Tag dürfe er sie sich ab 12 Uhr wiedee abholen. Dann hieß es, er müsse einen AV vorzeigen,dass er die Dosen beruflich braucht?! Die Dosen sind ohne Altersbeschränkung frei verkäuflich, was kann ich tun? Was für Rechte habe ich in diesem Fall? Ich bin extrem sauer
2 Antworten
Spraydosen sind frei verkäuflich.
Er muss sich auch nicht rechtfertigen, wozu er sie braucht.
Einfach schriftlich anfragen, was man ihm vorwirft, ob man das auch beweisen kann und falls nicht, die sofortige Herausgabe fordern und Androhung von Einschaltung eines Anwalts.
Hätten die mich nicht außerdem informieren müssen? Ich werde dort wohl persönlich vorsprechen, schade um die ganzen Fahrtkosten. Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort :)
Was ist denn AV?
Das fällt in den Bereich der präventiven Gefahrenabwehr. Das ist rechtmäßig.
Sie waren im Rucksack,mit Kassenzettel. Was für eine Abwehr?! Da gab es keine Gefahr, wohl eher andersherum, so ekelhaft wie die mit ihm umgegangen sind!Als wäre er ein Verbrecher! Er hat auf den Zug gewartet,völlig übertrieben!
AV= Arbeitsvertrag.