Schuldschein mit Bedingungen?
Ich möchte jemanden zinsfrei Geld leihen und einen schuldschein als Sicherheit. Wieder rum sind diverse Bedienungen meinerseits vorhanden das ich ihm überhaupt Geld leihe die bei nicht einhalten zu einer strafzahlung führen.
Muss ich dafür einen Vertrag aufsetzen oder kann das in den schuldschein eingebaut werden?
4 Antworten
Warum so um die Ecke denken oder handeln?
Schließe mit dem Kreditempfänger einen ganz normalen Darlehensvertrag ab.
Schau mal hier: http://www.finanztip.de/muster-darlehensvertrag/
Da gibt es auch ein entsprechendes Muster, welches man mit Word bearbeiten kann.
Der Schuldschein ist eine Urkunde, die das Bestehen einer Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner bestätigt.
Nach dieser Definition des Schuldscheins sehe ich den Unterschied zum Darlehnsvertrag nicht. Sicherheit gibt der Schuldschein im übrigen nur insoweit, als daß das Bestehen einer Forderung quittiert wird. In diesem Zusammenhang könnte man auch zusätzliche Vereinbarungen mit einbinden.
Du schreibst nicht, welche Bedingungen das im einzelnen sein sollen. Man kann also nicht beurteilen, ob diese Bedingungen überhaupt zulässig vereinbart werden können.
Die Person sitzt in der bredouille und ich möchte das diese entsprechende Handlungen (auflösen/ändern diverser Verträge) vollzieht um nicht erneut in so eine Lage zu kommen. Ich meine, diesmal sind es 200,- - irgendwann ist es mehr, grade wenn man nichts tut, um dies zu verhindern. Man könnte bald meinen, man zwingt jemandem zu seinem Glück.
Ray:
Warum zinsfrei?
Zeigt sich der Darlehensnehmer künftig als undankbar oder nicht vertragstreu - er verweigertz z.B.die Rückazhlung - sollte es doch möglich sein, marktübliche Zinsen wie für ungesicherte Darlehen üblich und im Falle des Verzugs auch Verzugszinsen zu nehmen.
Für eine begrenzte Zeit oder unter bestimmten Auflagen kannst du - darlehensvertraglich festgezurrt - die Zahlung der Zinsen doch aussetzen.
Solange Deine Bedingungen nicht unerfüllbar oder sitten- bzw. gesetzwidrig sind, ist das kein Problem. Anstelle einer "Strafzahlung" solltest Du die Zinslosigkeit von der Einhaltung Deiner Bedingungen abhängig machen.