Mit 16 von zu Hause ausziehen ohne triftigen Grund?

1 Antwort

Braucht es einen triftigen Grund um mit 16 auszuziehen?

Wenn Dir Deine Erziehungsberechtigten einen Auszug bewilligen - für Dich eine Wohnung anmieten ( soweit ein Vermieter gewillt ist, einem Minderjährigen eine Wohnung zu überlassen ) - und auch folgend für Deinen kompletten Lebensunterhalt aufkommen, so ist das möglich - ( wirtschaftliche ) Unterstützung staatlicherseits, wie z.B. Bafög, Kostenübernahme durch die Jugendhilfe, oder Bürgergeld stehen Dir nicht zu.

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Fragesteller
 11.08.2023, 09:27

Vielen lieben Dank !

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