Immobilie(n) Erb-Folge, Erbanspruch? Etwas verzwickt?

2 Antworten

Die Frau bekommt natürlich die testamentarisch vermachten Immobilien.

Das Testament reicht für die Umschreibung nicht aus, weil es nicht beurkundet ist.

Also braucht die Witwe einen Erbschein.

Der wichtigere Punkt ist die Zahlung an die Töchter.

Dazu ist der Wert des gesamten Erbes zu bestimmen.

Dann das gesetzliche Erbe der Töchter (1/2 des gesamten Erbes) und dann der Pflichtteil (1/2 desgesetzlichen Erbes, also für jede 1/8).

Dieser Wert ist mit dem zu vergleichen, was den Töchtern ausgezahlt werden soll. Ist die Summe höher als der Pflichtteil, ist alles in Ordnung, sonst haben sie Anspruch auf etwas mehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
piper741 
Fragesteller
 15.06.2023, 14:51

Herzlichsten Dank Herr Binder für die umfangreiche Antwort!

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Die Frau bekommt beide Immobilien. Die Frage ist, ob das den Kindern zugedacht Geld ausreicht um den Pflichtteil abzudecken. Falls nicht können sie den Pflichtteil fordern.

Alarm67  13.06.2023, 13:24

Richtigerweise die Differenz vom Geld laut Testament bis zur Höhe des Pflichtteils.

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