Darf Schuldner einfach Raten aussetzen?

4 Antworten

Hallo,

wenn es der Vertragsinhalt dahingehend hergibt, warum nicht !

Ist jedoch im Vertrag konkret eine feste monatl. Summe (mit mögl. Konsequenzen bei Nichteinhaltung festgelgt) so könnte z.B. die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig sein und es kann ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Danach ist eine Pfändung möglich.

Du bist der Gläubiger, ein Entgegenkommen ist generell ok, jedoch hast du hier das Zepter in der Hand und bestimmst die Spielregel, nicht umgekehrt !

Ob er das darf, kann man nicht beantworten, ohne den Vertragstext zu kennen. Ist aber eigentlich auch unerheblich. Worum sollte man streiten, wenn er bisher seine Verpflichtungen mehr als eingehalten hat?

Wenn er jetzt einmal kurzfristig einen Engpass hat, was nützt Dir, zu klären, ob er das Recht hat, ohne Bewilligung oder Vorabklärung mit einer Zahlung auszusetzen. Vielleicht hat er nicht das Recht, aber im Moment gerade nicht das Geld. Dann nutzt Dir "Recht haben" auch nichts.

Ich würde ein vernünftiges Gespräch mit ihm führen, wie er die weitere Rückzahlung plant und solange er sich im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Raten bewegt, würde ich das akzeptieren. Bliebe er dahinter zurück, sähe es natürlich anders aus.

Er scheint ja selbst an einer schnellen Rückzahlung interessiert zu sein, sonst hätte er nicht bereits schon höhere Raten gezahlt. Also an sich ein Schuldner, wie man ihn eher selten hat.

Wenn Ihr im Vertrag vereinbart habt, dass höhere Raten zulässig sind, steht für diesen Fall im Vertrag, dass sich dadurch die Höhe, der Raten und deren Fälligkeit ändert, oder ist niedergelegt, dass höhere Raten zu einer Laufzeitverkürzung führen, also am Ende abgezogen werden.

Wenn nichts vereinbart sein sollte, muss man sich einigen, oder den Vertrag kündigen. Die Frage ist da nur, was bringt es?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium Ökonomie

Syntico

Der Schuldner darf, soweit vertraglich zulässig, tilgen. Hast du von ihm höhere Tilgungsraten als vertraglich vereinbart entgegengenommen und er möchte jetzt aussetzen, ist Entgegenkommen gefragt.