Bei welcher Höhe der Einnahmen muss ich Onlyfans versteuern und muß ich rückwirkend Gewerbe anmelden oder ab jetzt?
Hallo,
ich habe meinen Onlyfans Account schon seit circa einem Jahr, möchte aber jetzt erst wirklich regelmäßig Content hochladen um etwas Geld dazu zu verdienen und außerdem macht mir das präsentieren schon immer Spaß.
Ich hatte gedacht das ich erst ab einer bestimmten Höhe des Einkommens Steuer zahlen muss, bzw. wurde das so in meinem Freundeskreis kommuniziert. Da es bisher von mir nicht wirklich ernst genommen wurde, war ich bisher nicht groß tätig.
Jetzt habe ich doch gelesen das ich wohl Gewerbe anmelden muss.
Muss ich das rückwirkend machen oder einfach ab jetzt?
vielen Dank im Voraus, ich hoffe das sich jemand hier damit auskennt denn ich lese oft widersprüchliche Aussagen im WWW. und weiß nicht welche Art von Anwalt oder Steuerberater sich damit auskennt.
Bei meinen Nachfragen kamen die Antworten das sie nicht darüber Bescheid wissen aber sich einlesen könnten.
1 Antwort
Ich lebe von meinem Hauptjob und bin voll berufstätig.
Dann wirst Du in der nächsten und allen folgenden Einkommensteuererklärungen, solange Du auf onlyfriends aktiv bist, eine Anlage EÜR abgeben, in der Du Deinen Gewinn ermittelst. Der Einkommensteuer unterliegt der Gewinn, nciht die Einnahmen.
410,- Euro wären steuerfrei, bis 820,- gibt es eine Gleitzone und ist der Gewinn über 820,- Euro, ist der gesamte Gewinn zu versteuern.
Wohlbemerkt, der Gwinn, also alle Kosten durch diese Tätigkeit wie Internet, die Anschafgung von Computer, Kamera usw. sind abzuziehen.