Ich stelle diese Frage für einen Freund.
Er hat folgendes Problem. Er hat in sienem Berufsleben folgende Beiträge geleistet:
Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung Bund
Pflichtbeiträge in die österreichischen Rentenkasse
Beiträge in die Künstlersozialkasse.
Nun haben Mehrere Ärzte/Amtsärzte seine Erwerbunfähigkeit festgestellt.
Der Streit geht um die Beiträge in die Künstlersozialkasse.
Dort ist es wohl so, das die Beiträge, die jeder individuell leistet aus den Beiträgen veroppelt werden, die die Rechteverwerter abführen müssen.
Bezüglich der EU-Rente wird ihm diese Regelung verweigert.
Ist das REchtens?