Viele Fragen zu freier Mitarbeit und Arbeitslosigkeit - was genau muss ich tun?

Kenne mich leider noch nicht so gut aus: Mein Arbeitsvertrag endet diesen Monat. Leider wurde mir in der Probezeit gekündigt - die Auftragslage ist im Sommer leider gleich 0. Habe 5 Monate beim jetzigen Arbeitgeber in Vollzeit gearbeitet. Davor habe ich mein Studium abgeschlossen, zwischen Abschluss und Beginn des Arbeitverhältnis war ich einige Monate arbeitssuchend.

Habe mich telefonisch schon beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Anspruch auf ALG1 habe ich nicht, da ich zu kurz beschäftigt war. ALG2 wohl auch nicht, da ich durch ein Erbe seit Ende letztem Jahres ein paar Mieteinnahmen habe. Ca. 1000€ pro Monat brutto. Muss mich aber noch mit jemandem vom Amt treffen.

Nun hab ich ab 1. Mai also keinen Job mehr. Allerdings ein Angebot als freier Mitarbeiter bei einem seriösen Medienunternehmen. Das würde ich gerne machen, denn es wäre sicherlich gut für meinen Lebenslauf und die Arbeit würde Spaß machen. Erstmal drei Monate auf Probe: 5 Tage pro Monat mit einer Tagesgage von 225 Euro. Wäre ab Mai (in der dritten Mai-Woche hätte ich meine 5 Tage für den Mai).

Ich würde mich aber weiter bewerben, evtl kann ich ab September eine Festanstellung bei einem anderen Arbeitgeber haben. Hoffentlich.

Nun weiß ich nicht, was ich Versicherungstechnisch machen soll und brauche mal einen Rat: Ein bißchen gegoogelt habe ich, werde daraus aber nicht schlau.

Aktuell bin ich noch über meinen Arbeitgeber versichert, muss meiner Krankenversicherung aber mitteilen, was ab Mai ist.

Noch habe ich für die freie Mitarbeit nichts unterschrieben (weiß auch nicht genau, ob ich überhaupt etwas bekomme - einen Arbeitsvertrag bekomme ich ja nicht?) aber mündlich die Zusage und auch per Mail, dass es beantragt sei.

Was sage ich denn nun meiner Krankenversicherung? Ich will weiter in der gesetzlichen bleiben, eben dann wohl wieder freiwillig, wie im letzten Jahr, als ich arbeitssuchend mit eigenen Mieteinnahmen war. Damals bekam ich keine Leistungen vom Amt außer der Anrechnung der Rentenpunkte.

Wenn ich aber freier Mitarbeiter bin, bin ich dann überhaupt noch arbeitssuchend? Wahrscheinlich doch nicht - kann ich denn dann freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen? Und wie läuft das? An wen muss ich mich wenden und wieviel Kosten kommen da auf mich zu in etwas?

Und: Kann ich auch freiwillig Arbeitslosenversicherung zahlen? Muss ja irgendwann mal auf meine 12 Monate kommen, für den Fall, dass ich nach der freien Mitarbeit den anderen festen Job bekomme, den aber wieder verlieren sollte? An wen wende ich mich da und was käme da an Kosten auf mich zu?

Und was müsste ich als freier Mitarbeiter sonst für behördliche Sachen abklären? Muss ich dem Finanzamt im Vorfeld bescheid geben? Ich blicke einfach nicht mehr durch. Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir helfen? Oder an wen wendet man sich da am besten?

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Scheidungsunterhalt bei Mini-Rente sowie Hartz-IV-Bezug

Mein 64-jähriger Mann ist ausgezogen und will nach 30 Jahren die Scheidung. Er bezieht inzwischen eine Rente in Höhe von ca. 600 Euro, wohnt in seinem eigenen Haus (3 Wohnungen), das er geerbt hat (wir haben Gütertrennung). Inzwischen hat er noch eine Wohnung davon offiziell für 350,-- Euro an seine 29-jährige Geliebte vermietet, die Hartz-IV bezieht. Ich bezweifle, dass die Dame die Miete tatsächlich zahlt, weil er kürzlich mal erwähnte, sie würde ihm die Miete bar übergeben, da sie keinen Dauerauftrag zwecks Mietüberweisung hätte. Ich selber bin Hartz-IV-Empfängerin und lebe mit der gemeinsamen 22jährigen Tochter zusammen in einer Wohnung. Die Tochter hat einige Semester studiert, weswegen sie dann komplett vom Hartz-IV-Bezug ausgeschlossen war. Jetzt wird wohl eine Exmatrikulation stattfinden und neuerlicher Hartz-IV-Bezug, bis dementsprechende Arbeit oder Ausbildung gefunden ist, d.h. wir würden dann für 2 Personen wieder Hartz IV bekommen. Wie sieht es denn bei einer Scheidung aus, muss einer von uns beiden dem anderen Unterhalt bezahlen? Außerdem habe ich die Möglichkeit, demnächst einen 450,-- Euro-Job zu bekommen, wovon ich ja lt. Jobcenter 170,-- behalten dürfte. Ich mache mir jetzt Sorgen darüber, dass ich diesem Menschen möglicherweise noch Unterhalt zahlen muss. Der Hartz-IV-Bezug meiner Tochter würde ja wohl hoffentlich nicht dazugerechnet werden.

Außerdem käme ja auch noch der Versorgungsausgleich dazu, der von Amts wegen durchgeführt wird. Durch diesen VA bekäme ich wieder Rentenanteile von ihm dazugerechnet, da er mehr verdient hat als ich. Das müsste ja dann wieder von seiner Rente abgezogen werden, so dass ich dann vielleicht wieder eher unterhaltspflichtig ihm gegenüber wäre?

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Fondsgebundener Rentenversicherung als Azubi

Hallo Leute,

ich bin 22 Jahre alt und noch Azubi. Zurzeit habe ich nichts angespart und habe auch keine Verträge abgeschlossen, außer den Sunshin ticket und ein Handyvertrag, wo ich unzufrieden bin.

Vom Typ her bin ich sehr unsicher und hab solche Sachen wie Bausparvertrag und Riesterrente weggelassen. Aber ich möchte was abschließen, wo ich einfach Geld zur Seite lege, für Probleme oder ein Eigenheim. Bausparen lohnt sich zurzeit kaum und ich hab dem Bankberater so richtig nicht getraut, weil die immer die gleiche Masche abziehn.

Deshalb bin ich zu Telis zu einem Finanzberater. Er hat mich gut Beraten und als 1. empfohlen eine Berufsunfähigkeit abzuschließen. Das hab ich auch gemacht und hab auch ein gutes Gefühl. Das 2. war eine Fondsgebundener Riesterrente. Ich hab es auch abgeschlossen, weil man die staatlichen Förderungen kriegt und weil ich etwas bei seite haben möchte. Wie er mich Beraten hat kann man es auch für die eigene Vier Wände nutzen, man kann es aber nicht vermieten. UND genau da hab ich irgendwie ein schlechtes Gefühl. Am anfangs war ich zufrieden aber jetzt wo ich recherchiere, les ich die ganze Zeit, die Abschlussgebühren sind hoch und die Verwaltungskosten, das es sehr teuer werden kann usw. Ich will nur wissen hab ich das Richtige getan, wo ich später wirklich profitieren kann und nicht erstmal verarscht werde?. >,< Zurzeit kann man wirklich niemanden trauen. Deshalb will ich wissen was ihr meint? Anstatt jemanden zu Fragen wo ans Geschäft und Provision denkt.

Mfg

Gelend

Rente, Versicherung
Rentenzahlungen bei Vemissten Personen und Mietzahlungen die vom Konto de Vermissten abgehen

Hallo zusammen..!!

Meine Oma wird seit Februar vermisst die Polizei wurde auch gleich nach dem ersten Tag informiert und haben mit Hundestaffeln und Hubschrauber nach ihr gesucht jedoch blieb jeder versuch leider ergebnislos man muss evtl. auch von einem Suizid ausgehen da sie öfters mit den Gedanken dabei war...Nun ist meine Frage da ich über das Internet im gesamten nicht schlauer werde wie es mit der Rente und weiteren Kosten ist...Kurze Erklärung zum Fall nicht das es falsch verstanden wird...Die Rente wird ja üblich weiter gezahlt auf ihr Konto von der gehen ja auch weiterhin Miete Telefon und Versicherungen ab...auf das Konto haben wir keinen Zugriff und wollen das auch nicht natürlich machen wir uns nun Gedanken wenn der Tag eintreffen sollte was wir auch nicht hoffen und es heisst man hat sie gefunden und eine Todeserklärung gemacht wird..Wird dann die Rente ab dem Tag oder Monat eingestellt und verlangen rückwirkend für die Zeit ab der meine Oma vermisst wurde die Rente zurück ?? oder nicht ?? uns geht es nicht um das Geld der Rente das wollen wir nicht sondern nur das ja normale Abzüge wie eben Miete Telefon und die anderen Sachen ja weiterhin erfolgt sind wird das berücksichtigt oder belangt die Rentenkasse die Hinterbliebenen für das dann bereits fehlende Geld dieser Abzüge...Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten...und bitte nicht falsch verstehen bei dieser Frage wir haben keine Interesse an ihrem Geld unser größter Wunsch wäre es wenn meine Großmutter wieder bei uns wäre da sie sehr jung ist und wir sie sehr vermissen...Nur wir wollen wissen ob wir Geld auf die Seite machen müssen für evtl hohe Kosten die auf uns zu kommen könnte

Rente, kosten
Grundsicherung für Ehe-Mann 77J. im eigenen Haus 130 qm mit Frau?

Ehepaar (Frau 74J. mit nur geringer Rente, Mann 77J., sehr krank, 5 Herz-Stands, ohne anderes Vermögen oder Einkommen) lebt seit ca. !/2 Jahrhundert im eigenen Haus mit ca. 130 qm Wohnfläche auf ca. 200 qm Grundstück. Es fallen außerdem dringende Reparaturen des Flachdachs (Bungalow-Stil) wegen Undichte an. Auch Rohrleitungs-Reparaturen. Problem: 1. Nach der so langen Wohnzeit und in dem Alter + Altersschwäche und Erkrankung ist eine andere neue Wohnung sozialrechtlich nicht zumutbar ? 2. Kann der Mann nun 'Grundsicherung im Alter bei vermindertem (ohne) Einkommen (Gem. SGB IIX, 4.Buch, §§ 41-45 SGB IIX) 'berechtigt' beantragen ? Frau erhält nur ca. 500,- € Rente. 3. Können sie für die Kosten der nötigen Reparaturen irgendwelche besonderen Hilfs- Anträge aus entweder fall-bezogenen sozialrechtlichen oder aus damit im speziellen Zusammenhang gesehenen Bauerhaltungs-Gründen, vielleicht auch im Sinn öffentlichen Rechts, beim Sozialamt oder einem anderen zuständigen Amt der Stadt mit Aussicht auf Erfolg beantragen? 4. Kann das bisher vorhandene Fahrzeug (PKW) wegen der Gehbehinderung und Schwäche zur Fortbewegung in die Stadt oder auch nach Bedarf und Anlaß im Umkreis weiterbenutzt werden? Ist dafür ein Antrag auf eine fall-bezogen laufende teilweise Kostenerstattung mit Erfolgsaussicht möglich? 5. Sozialrechtliche Verpflichtung (wie auch die Möglichkeit) aus gerader Linie (Kind) fällt aus, da Einkommen weit unter 100.000,-/ j.

Rente, Behinderung, Grundsicherung im Alter
Erstattungsanspruch bei voller Erwerbsminderungsrente

Ich habe rückwirkend ab Juni 2013 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. In dieser Zeit bis einschließlich November bekomme ich ALG 2. Die Rente wird ab Dezember gezahlt und natürlich erst am Ende des Monats.

Nun habe ich ein Schreiben zur Information bekommen (kein Bescheid), dass das Jobcenter beim Rentenversicherer die kompletten geleisteten Zahlungen geltend macht, inklusive KdU. Sie wollen sogar die Nachzahlung von Betriebskosten für 2012 vom Rentenversicherer (meiner Nachzahlung) erstattet bekommen.

Da ich aber rückwirkend nicht die Möglichkeit habe, Wohngeld zu beantragen, steht dem Jobcenter nach meinem Kenntnisstand doch lediglich nur ein gewisser Prozentsatz der KdU zu? Und die Betriebskostennachzahlung schon mal gar nicht?

Da ich ja keinen Bescheid bekommen habe sondern nur eine Information, was verrechnet werden soll, kann ich nicht in Widerspruch gegen das Jobcenter gehen.

Was aber genau kann ich tun?

Die Rente wird Ende Dezember gezahlt und ab 1. Dezember bekomme ich keine Leistungen mehr, so stehe ich bis Ende Dezember erst einmal komplett ohne Geld da. Ersparnisse, die das kompensieren könnten, habe ich nicht. Ich dachte, von der Rentennachzahlung (nach Abzug der angemessenen Erstattungsansprüche) wenigstens im Dezember leben und die Miete bezahlen zu können.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich verhindern kann, dass diese Summen (Nachzahlung + volle KdU) vom Rentenversicherer eingefordert werden?

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