Werden die geplanten digitalen Währungen ein FLOPP?

Ich verstehe die Zentralbanken nicht. Die wollen unbedingt digitale Währungen einführen, aber der gesunde Menschenverstand sagt doch, daß das ein FLOPP geben muß !

Wozu sollen normale Bürger so etwas nutzen wollen, PAYPAL ist schon da und wird bereits verwendet !

Wer wird seine Transaktionsdaten freiwillig der EU abliefern, dann schon lieber ein privater Anbieter !

Wenn das als paralleles EZB-Konto bei jeder Geschäftsbank geführt wird, wer wird das abschließen wollen, wenn er es garnicht braucht ? ich sehe schon zig seiten und 10 Unterschriften wegen Datenschutz und sonstigem.

Wenn der digitale Euro als Wallet auf dem Smartphone realisiert wird, wie läuft es dann, wenn man sein Passwort vergißt ? Wo ruft man dann an ? Oder kommt das dann aus Sicherheitgründen erst 3 Tage später per Post ? Wie zahle ich dann solange ?

Bei der EC-Karte geh ich bei der Bank vorbei, und schwupps hab ich ein neues Passwort. Zehntausend von Passwörtern und PINs werden pro Tag bei den Banken neu zurückgesetzt, das ist ganz normal.

Was passiert, wenn jemand mein Smartphone klaut und die PIN umgeht (da gibt es Möglichkeiten) ? Bin ich dann selber schuld, wenn meine Wallet geplündert wird ?
Dann wird das aber kaum jemand installieren.

Was ist mit den vielen alten Leuten, und Leuten die nicht so technik affin sind ?
Die können die digitalen Währungen garnicht benutzen.

Wie zahle ich mit dem digitalen Euro im Internet ? Bis die Händler alle ihre Webseiten umgestellt haben vergehen doch Jahre. Und vielleicht machen die es garnicht, weil das was kostet und PAYPAL ist vielleicht sowieso schon drauf und das funktioniert schon gut ?

Werden Chinesische Shops im Internet bei Ebay wirklich den digitalen Euro akzeptieren ? Nie im Leben.

Also wird doch der digitale Euro und andere CBCDs enden wie die DE-Mail - als Mega-Flopp !

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Muss ich (CSGO) Geld versteuern, welches nicht auf meinem Konto landet, sondern lediglich zu (Steam) Guthaben wird?

Hallo, die Frage die ich stelle ist möglicherweise kompliziert und handelt sich primär um virtuelle CSGO Gegenstände auf Steam.

Ich habe eine Kiste geöffnet und virtuelle Handschuhe im Wert von 3800€ gezogen. Ich möchte diese allerdings nicht auf mein Echtgeldkonto auszahlen, sondern lieber reinvestieren in irgendwelche anderen CSGO Gegenstände (Kisten, Sticker, was auch immer) und Steam Spiele.

Nun gibt es natürlich externe Drittanbieterseiten bzw. Marktplätze, welche eine Plattform bieten, auf denen man seine Gegenstände für Seitenguthaben (Skinport, Buff163, Skinbaron, Skinbid etc.) verkaufen kann. Man erhält bei Verkauf ein Guthaben auf der Drittanbieterseite. Dieses kann man ENTWEDER in Echtgeld aufs Konto auszahlen lassen ODER zum Kauf neuer Gegenstände mit dem Guthaben verwenden.

Nun zu meiner eigentlichen Frage 1). Es gibt die einjährige Haltefrist außerhalb des regelmäßigen Handels. Wo genau bin ich "positioniert" wenn ich nun meine 3800€ Handschuhe auf beispielsweise Buff163 verkaufe, das Guthaben NICHT auf mein Konto auszahlen/tauschen lasse, und die vollen 3800€ in CSGO Gegenstände stecke, welche eventuell in 5 Jahren oder wie viel auch immer theoretisch 50000€ wert sein könnten? Und sagen wir auch frühstens an dem Zeitpunkt würde ich mein Geld auf mein Konto holen.

Kurzfassung: Zufällig gewonnene 3800€ Handschuhe bekommen -> Verkauf auf externen Marktplatz für Guthaben -> Guthaben NICHT in Echtgeld auszahlen sondern, -> weitere CSGO Gegenstände kaufen -> 5 Jahre warten -> 50000€* durch Verkauf für Guthaben und Auszahlung aufs Echtgeld Konto.

Frage 2) bei "Worst Case": Meine Gegenstände sind in 5 Jahren wirklich 50000€ wert. Ich verkaufe sie. Ich werde kontaktiert vom Finanzamt. Ich müsste Steuern zahlen. Nur ein Problem bleibt, die Rückverfolgung ist extrem kompliziert, da es sich bei Steam Gegenständen ganz schnell mal um Hunderttausende, vielleicht sogar MILLIONEN Transaktionen handeln könnte!! Also ein unmenschlicher Aufwand, aber das ist nur der Worst Case.

* (NUR TESTWERT!!! KANN AUCH 0€ WERDEN!!!)

deutschland, Finanzamt, Guthaben, Steuern
Irische Ltd. o. bulgarische EOOD mit Wohnsitz in DE?

Hallo zusammen!

Also ich habe schon viel zu dem Thema gefunden, leider habe ich noch nicht ganz die Antworten gefunden, nach denen ich gesucht habe.

Ich spiele mit dem Gedanken der Gründung im Ausland. Hierbei geht es mir keinesfalls um Steuervermeidung, die Gründung in Irland zum Beispiel ist einfach mit wesentlich geringeren Kosten verbunden, als eine Gründung einer UG hier in DE z.B..

Angenommen ich gründe eine irische Ltd. oder bulgarische EOOD, bleibe aber selbst hier in Deutschland, mit welcher Besteuerung muss gerechnet werden? Hierzu sei gesagt, dass ich selbst mit einer Steuerlast von 50,60,70 oder gar 80% überhaupt kein Problem habe. Für mich steht die unkomplizierte Art der Gründung, sowie die niedrige Einlage im Vordergrund.

Ich möchte digitale Waren in Form von Anzeigen im Internet handeln. Die hohen Gründungskosten in DE sowie der Weg zum Notar sind mir allerdings ein Dorn im Auge.

Womit muss ich genau rechnen, sollte ich in Irland oder Bulgarien gründen, jedoch weiterhin in Deutschland leben und auch ganz offensichtlich die Stricke der irischen Ltd. o. EOOD aus Deutschland heraus ziehen? Ich möchte mich auf keinen Fall strafbar machen.

Da ich digitale Güter handele, ist es mir für den Anfang total egal, ob ich am Ende 50,60,70 oder gar 80% Steuern zahle. Es geht mir wie erwähnt nicht um Steuervermeidung, lediglich um eine einfache Gründung, mit möglichst geringen Kosten.

Für den Anfang hatte ich auch über ein deutsches Kleingewerbe nachgedacht, dies fällt für mich auf Grund der privaten Haftung jedoch raus.

Wenn eine steuerlich-versierte Person vielleicht kurz zusammenfassen könnte, was möglich ist und was ich beachten muss, wäre ich überaus dankbar! :)

Ausland, deutschland, Steuern
Steuerliche Veranlagung (DBA) - Home-Office in BE / Freiberufler in DE?

Hallo,

zur Beantwortung meiner Fragen suche ich einen Experten im Bereich DBA / Auslandssteuerrecht, Homeoffice-Regelungen

Folgende Situation:

  1. Meine Partnerin lebt in Belgien. Die Wohnung liegt in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland (100 Meter) auf belgischem Boden.
  2. Ich plane nun mit meiner Freundin zusammenzuziehen. Sollte ich nach Belgien ziehen, wird mein Wohnsitz in Deutschland abgemeldet.
  3. Seit 2 Jahren bin ich in Deutschland als Freiberufler (im IT-Bereich) beim deutschen Finanzamt gemeldet und zahle in DE meine Einkommensteuer + Krankenversicherung
  4. Mein Betriebsstätte (feste Einrichtung) in Deutschland bleibt bestehen
  5. Ich werde in Belgien kein Gewerbe oder eine Betriebsstätte anmelden
  6. Der Lebensmittelpunkt (Freunde, Sozialer Kreis, Geschäftspartner, Ärzte, Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen) ist weiterhin Deutschland da ich zu Belgien bis auf den Wohnsitz keinen Bezug habe.
  7. Ich habe keine Einkünfte bzw. Kunden aus Belgien bzw. von Belgischen Auftraggebern. Meine Kunden sind Unternehmen in Deutschland. Meine gesamten Bankkonten sind in DE und Angebote/Rechnungen etc. werden aus meinen Büro aus Deutschland geschrieben und abgeschickt.
  8. Das Büro dient Primär der Kundenakquise, Meetings etc.
  9. Der Knackpunkt: Da meine Frau Krank ist und auf ständige Betreuung angewiesen ist erledige ich die Projektarbeit (Programmierung) bisher aus meinem Home-Office bzw. aus dem Wohnzimmer mit meinem Laptop. Für meine Arbeiten ist der Ort völlig irrelevant bzw. ein Laptop reicht mir aus um alle Arbeiten zu erledigen.

Es stellen sich die folgenden konkreten Fragen:

  1. Aufgrund der sehr hohen Einkommensteuerbelastung in Belgien und dem mit einer Aufteilung des zu versteuernden Einkommens einhergehendem Verwaltungsaufwand möchte ich eine Besteuerung meines Einkommens in Belgien unbedingt vermeiden. Es wäre für mein Empfinden Widersinnig mein gesamtes Einkommen aus meiner freiberuflichen Tätigkeiten aus dem Homeoffice in Belgien aufgrund des Tätigkeitsortprinzips/Territorialitätsprinzip in Belgien versteuern zu müssen. Die deutsche Grenze wäre praktisch im Hintergarten und mein Büro ist 10 Minuten von der Wohnung meiner Partnerin entfernt. Müsste ich trotzt aller oben genannten Punkte bei Home-Office Arbeit in Belgien meine gesamten Einkünfte in Belgien versteuern?
  2. Im DBA (DE-BE) wird zur Besteuerung in dem einen oder anderen Vertragsstaat eine feste Einrichtung Vorausgesetzt. Begründet mein Laptop in Belgien eine feste Einrichtung oder Betriebsstätte?
  3. Liegt in meinem Fall eine beschränkte Steuerpflicht vor? Wenn ja, wirkt diese dem DBA (Tätigkeitsortprinzip) entgegen oder wird das DBA vorgezogen?
  4. Kann ich einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht beantragen und wären dann meine Einkünfte aus meiner Arbeit aus dem belgischen Homeoffice in Deutschland Steuerpflichtig?
  5. Da meine gesamten Einkünfte von deutschen Kunden stammen, wäre es möglich nach dem Quellenlandprinzip besteuert zu werden?

Danke!!

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Grenzgänger Berlin-Schweiz, oder wie wird alternativ besteuert?

Sehr geehrtes Forum,

Folgendes Szenario: Ich werde ab dem 01.09. einen Beruf für ein Schweizer unternehmen antreten. Der Plan ist, das ich die ersten 3 Monate eine verhältnissmässig lange Aufenthaltsdauer in der Schweiz haben (3 Wochen Schweiz, eine Berlin)

In den weiteren Monaten wird das Verhältnis eher auf 2 Wochen Schweiz zu 2 Wochen Berlin und letztendlich auf 1 Woche Schweiz, 3 Wochen Berlin laufen! Der langfristige Plan wird wohl eine Berliner Zweigstelle sein die ich leite und eine Woche Schweiz (bzw. ein paar Tage) wird zu taktischen Auslegung der Arbeitsziele etc. beibehalten! Nun ist gerade für die ersten 6 Monate nicht ganz klar wie ich mich am besten besteuern kann. Also wie ist der rechtlich beste Weg (legal und effektiv für mich)

Ich habe im Internet unglaublich viele verschiedene Informationen erhalten und bin nun leider verwirrter als vorher da mein persönlicher Fall nirgendwo beleuchtet wurde.

Mein Hauptwohnsitz bleibt Berlin, Vorort in der Schweiz werde ich wohl für die ersten 6 Monate ein wg Zimmer beziehen.

Fragen:

  1. gelte ich als Grenzgänger und kommt somit das DBA für mich in frage? Hier zu gibt es Verschiedene Aussagen im Netz!

  2. wie würde ich alternativ angesehen werden? Was sind die Möglichkeiten? Macht es Sinn dem Arbeitgeber einen deutschen Vertrag mit deutschen sozialabgaben und Besteuerung vorzuschlagen? Laut Quellen aus dem Internet ist dem ja eigentlich nichts auszusetzen außer das der AG einverstanden sein muss.

Also zusammengefasst ist meine Frage:

Ich arbeite für einen Schweizer Arbeitgeber, erst 3 Monate lang 3 Wochen, dann in den folgenden 3 Monaten Ca. 2 Wochen und dann 1 Woche in der Schweiz, Hauptwohnsitz bleibt definitiv Berlin! Was muss ich also tun? Wie ist die korrekte Lage zur Besteuerung und welche Optionen habe ich?

Vielen Dank vorab für die Antwort!

Mit besten Grüßen

PS

arbeitsrecht, deutschland, Doppelbesteuerung, Schweiz, Steuern

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