Hallo Community ich habe ein kleines Problem (ALG 2 total unverständlich für mich, Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:

Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?

hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

Bild zu Frage
ALG2, Arbeitsagentur, Hartz IV, jobcenter, Recht
Erstattungsanspruch bei voller Erwerbsminderungsrente

Ich habe rückwirkend ab Juni 2013 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen. In dieser Zeit bis einschließlich November bekomme ich ALG 2. Die Rente wird ab Dezember gezahlt und natürlich erst am Ende des Monats.

Nun habe ich ein Schreiben zur Information bekommen (kein Bescheid), dass das Jobcenter beim Rentenversicherer die kompletten geleisteten Zahlungen geltend macht, inklusive KdU. Sie wollen sogar die Nachzahlung von Betriebskosten für 2012 vom Rentenversicherer (meiner Nachzahlung) erstattet bekommen.

Da ich aber rückwirkend nicht die Möglichkeit habe, Wohngeld zu beantragen, steht dem Jobcenter nach meinem Kenntnisstand doch lediglich nur ein gewisser Prozentsatz der KdU zu? Und die Betriebskostennachzahlung schon mal gar nicht?

Da ich ja keinen Bescheid bekommen habe sondern nur eine Information, was verrechnet werden soll, kann ich nicht in Widerspruch gegen das Jobcenter gehen.

Was aber genau kann ich tun?

Die Rente wird Ende Dezember gezahlt und ab 1. Dezember bekomme ich keine Leistungen mehr, so stehe ich bis Ende Dezember erst einmal komplett ohne Geld da. Ersparnisse, die das kompensieren könnten, habe ich nicht. Ich dachte, von der Rentennachzahlung (nach Abzug der angemessenen Erstattungsansprüche) wenigstens im Dezember leben und die Miete bezahlen zu können.

Hat vielleicht jemand eine Idee, wie ich verhindern kann, dass diese Summen (Nachzahlung + volle KdU) vom Rentenversicherer eingefordert werden?

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