Verjährung Schwarzarbeit?
Hallo
Wann verjährt Schwarzarbeit bei Arbeitnehmer
1 Antwort
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Bei Arbeitnehmern ist es eine ORdnungswidrigkeit und verjährt allerspätestens nach 3 Jahren, die meisten Fälle aber vermutlich schon nach 6 Monaten.
Problmatisch kann es ggf. werden wenn Steuern hinterzogen wurden, dann kann es nach den Vorschriften gehen und dann sind wir bei 10 Jahren.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung