Ich reduziere die Zahl der Restaurantbesuche

ich habe mir gezielt schon vor Jahren 3...4 ausgesucht, wo Menüpläne an meiner Pinwand sind.. für die Werktage der Woche

Außerdem habe ich einen Thailänder gefunden, der Sonntags und Feiertags bis 14.30 Uhr auf hat..und dann wieder 17.30 bis 21.30Uhr

damals bin ich regelmäßig beim Chinesen gewesen.... Büffetpreis...jetzt esse ich bequem zuhause ...

hat aber weniger mit den Kosten zutun... vielmehr Bequemlichkeit bzw Faulheit...selber kochen wäre erheblich teurer...

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in meiner Berufszeit hatte ich 3 Schüler in meinen Abteilungen..die habe ca 10 bis 15 std in der Woche gearbeitet nach Absprache...

die waren aber alle über 18 ...lief Steuermässig über die Eltern... haben die neben der Schule gemacht

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alles in allem bündeln sie alle ihre Fragen durch einen kurzfristigen persönlichen Termin

Auch wenn sie keinen Termin haben... es gibt immer einen Teamleiter für die Arbeitsamtbereiche... naja ich weiß das definitiv bei mir damals... ich bin als Schwerbehinderter im extzernen Bereich Schwerbehinderung gewesen... da gabs so einen Teamleiterbüro... stand sogar an der Flurtür

also einfach frech persönlichen Kontakt aufnehmen und notieren sie sich ihre Fragen vorher auf einem Zettel, das sie nix vergessen...

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Keinen Handelskrieg riskieren. Alles lassen wie es ist.

persönlich tangiert mich das peripher...

schlecht ist es nur für die Firmen, die in China sich angesiedelt haben...besonders die deutschen PKW Firmen

wie sagte damals 2013 Helmut Schmidt...

"Europa wird in Jahren nur noch eine geringe Rolle spielen, Deutschland wird weiter auf der Strecke bleiben"

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naja... sie sollten Vorhaben ...bevor sie sie planen erst bis zum Ende denken...

gut... nehmen wir mal an, sie wären nach allen Mühen jetzt Steuerberater

und nun?

Glauben sie bitte nicht, das sie davon leben können... sie fangen bei null an und müssen sich erst einen Kundenstamm aufbauen

würden sie zu solch einem Steuerberater gehen oder nicht vielmehr zu einem Steuerberater... den es schon seit 20 jahren gibt?

ein Ort weiter hat einer dicht gemacht.. lag zentral... aber nach 1,5 jahren war sein Büro geräumt

ich würde zu einem altgedienten Steuerberatungsbüro gehen...

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warum rufen sie nicht beim türkischen konsulat an?

kostet nur einen Anruf

hier ist kein türkisches Konsulat...

lediglich ein Finanzforum

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sowas guckt man sich persönlich an...

ich denke mal da steht Aussage gegen Aussage...

der Verkäufer könnte argumentieren, das der Schaden nach dem Kauf passiert ist...

nächstesmal besser aufpassen

klar könnte man anzeigen...aber ohne Beweise

andersherum könnte der Verkäufer sie anzeigen wegen übler nachrede...

ohne Beweise, das das vor dem Kauf war der Mangel... wird das aber ins Leere laufen

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Erstattungen gelten als Einkommensbeträge... ich würde das melden... die erfahren das irgendwann sowieso... ich hatte unten weiter zinsgewinne erwähnt auf vermögenswirksame Leistungen... nach 3 Jahren hatten die es erfahren... vermutlich über das Finanzamt...

selbst wenn ich ihnen 10 Euronen schenken würde müssten sie es melden... ansonsten gelten sie als uneinsichtig bzw nicht mitwirkungspflichtig wozu sie verpflichtet sind.... solche Leute hat man umso mehr im Auge...

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das trifft auf fast alle Konten zu...ob Paypal ... Sparkassen... etcetc

per Datenabgleich kann das Jobcenter ohne Probleme bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit Auskünfte einziehen, um Konten, die nicht angegeben werden ausfindig zu machen... meistens werden aber 3 Monate erstmal angefragt...das die Institute verpflichtet sind einige Jahre die Datensätze aufzubewahren...weiß jetzt nicht wieviel Jahre...versteht sich von selbst

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Naja ... erstmal vorweg... die Zeit ist heute eine ganz andere als zu meiner Jugend

ich war damals sehr gut in der Schule, aber ich hatte damals Ziele, die ich haben wollte, das war wichtiger...bei mir war das war das... bitte nicht lachen... Videorecorder TV und ein Auto...deswegen habe ich damals den Arbeitsweg eingeschlagen.

Heute gesehen würde ich anders handeln... da ich kurz vor der Frührente stehe... kam mir schon die Idee zur Semiorenuni zu gehen... hatte einen Bericht gelesen in der örtlichen Zeitung... hintergedanke ist die geistige Fitness...

zurück zu dir...

deine Frage kann ich nur vermuten...

ich denke mal so bis 35 Jahren sollte... was immer sie vorhaben sockelfest sein... ab da hatte ich schon im Bekanntenkreis Beispiele, das man zu alt wird.

es gibt ein Sprichwort

"wer ständig glücklich sein möchte, muß sich oft verändern"

probier einfach ob ihnen die Krankenhaustätigkeit guttut

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Frage zur ERA-Stufe und Gehalt gemäß Tarifvertrag IG Metall Hessen?

Guten Morgen,

ich hätte eine Frage bezüglich meiner aktuellen Gehaltseinstufung gemäß dem Tarifvertrag IG Metall Hessen zu klären.

Zurzeit arbeite ich in einer Fachabteilung und erhalte eine Vergütung gemäß Entgeltgruppe 6, die den Anforderungen meines derzeitigen Arbeitsplatzes entspricht. Vor Kurzem wurde mir die Gelegenheit gegeben, in einer anderen Fachabteilung mit abweichenden Anforderungen zu unterstützen. Es sieht so aus, als ob ich zukünftig als Springer in dieser neuen Abteilung einspringen werde, sei es bei Vertretungen während Krankheits- oder Urlaubszeiten oder bei allgemeinen Arbeitsbelastungen. Dennoch werde ich weiterhin meine Haupttätigkeit in meiner aktuellen Fachabteilung ausführen müssen.

Bisher wurde mir keine zusätzliche Vergütung angeboten. Angesichts des gestiegenen Arbeitsaufkommens und des zunehmenden Stresses, insbesondere aufgrund der sich ansammelnden Arbeit in der anderen Abteilung, erwäge ich eine angemessene Anpassung meines Gehalts. Daher frage ich mich, ob ich Anspruch auf eine höhere ERA-Stufe habe oder welche Argumente ich meinem Abteilungsleiter gegenüber vorbringen kann, um eine entsprechende Gehaltserhöhung zu rechtfertigen. Mein Abteilungsleiter schlug vor, dass ich die andere Abteilung unterstütze.

Ich bin der Überzeugung, dass eine alleinige Leistungszulage nicht ausreicht, da die zusätzlichen Aufgaben, die ich übernommen habe, nicht direkt mit dieser Zulage zusammenhängen. Letztendlich trage ich mehr Verantwortung und Aufgaben als zuvor. Ich habe bisher eine 3,5-jährige Ausbildung im metallverarbeitenden Bereich absolviert.

Für Ihre fachliche Unterstützung und Ratschläge wäre ich äußerst dankbar.

Liebe Grüße

;)

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was heisst denn "wurde mir Gelegenheit gegeben?

haben sie sich freiwillig gemeldet?

na wie auch immer, ist ihr derzeitiger Abteilungsleiter auch der in der Springerabteilung?

wenn nein... haben sie nunmehr 2 Chef... na dann viel Spaß sie sitzen dann zwischen den Stühlen.

Das werden sie vermutlich nicht auf lange Sicht aushalten werden.... bzw ihre Arbeitsleistung wird in ihrer bisherigen Abteilung leiden.... und auf die Abteilung haben sie einen Vertrag...

Sie sollten das klären ansonsten werden sie zwischen 2 chefs zerrieben bzw leisten springerhilfe zugunsten anderer... werden aber vermutlich irgendwann wegen nachlassender Arbeitsleistung in ihrer bisherigen Abteilung irgendwann gerügt, weil ihre Arbeitsleistung darunter leidet.

wer hat denn ihren Vertrag unterschrieben.... wer ist der "chef"?

das sollten sie klären.... oder sie wenden sich an Ihren Betriebsrat...

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ein gekipptes Fenster ist immer ein offenes Fenster... eine nicht abgeschlossene Tür immer eine offene Tür

wie auch immer... ihre Frage lässt Gefahr erkennen

aber kann es nicht einen einfachen Grund für alles sein?

zb ein Nachbar der nachts auf Mäusejagd ist... bzw sonstwas fotografiert... in der Natur, und sich deswegen im Gebüsch versteckt?

denken sie nochmal nach, was wirklich passiert ist und nicht was ihr Kopf ihnen vorgibt...

und wenn Tür und Fenster zu sind und der Vorhang auch... dann wären sie auch nach meinem Empfinden erstmal sicher

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Andere Idee

Ihre Frage in allen Ehren...

"Geht die Soziale Marktwirtaschaft verloren?"

Jaaaa

man könnte ihre Frage in viele Einzelantworten zerflücken, dennoch bringe ich es nach einem Interviewzitat 2010(!) von Helmut Schmidt in wenigen Worten auf den Punkt...

  1. Europa wird in 30 Jahren kaum mehr eine Rolle spielen bzw in der Bedeutungslosigkeit verschwinden, und ich muß kein Kommunist sein, um dieses zu erkennen.(zitat 2008)
  2. vor vielen Jahre arbeitete 1 Arbeiter für einen Rentner, heute reichen 3 Arbeiter nicht mehr aus...wieso machen wir das nicht wie in Österreich.. wo alle in die Rentenkasse einzahlen... Bürger... Beamte... dann würde auch das wieder passen... die Rente in Österreich liegt mind 800 Euronen über dem Satz hier in Deutschland...

sie argumentieren das Verdienst und Bürgergeld kaum mehr einen Unterschied mache.

das ist grundsätzlich richtig, aber aus dem Grund als das der Verdienst zu gering ist... sprich höher sein müsste.

es ist bewiesen, das auch wenn es fast täglich in den Medien gezeigt wird.... Bürgergeldempfänger wären faul...das trifft nur zu ca 1 % zu...das ist für mich Wahlkampfargumentation der CDU

Vielmehr ist es so, das sehr viele in Bürgergeld fallen, aus ganz anderen Gründen...

ich war verantwortlich für 20 mio Umsatz im Jahr, 12 std pro tag...dennoch hatte mich ein Sportunfall in der Freizeit zu fast 5 Jahren Arbeitsunfähigkeit mit 5 OP zum Bürgergeldempfänger damals gemacht, weil nirgendwo geregelt war, was mit Leuten passiert, die lange Arbeitsunfähig sind...nach dem Krankengeldauslauf...das war vor über 10 Jahren damals und ist noch heute so...

Bürgergeld muß sein... trotz der 1% die es ausnutzen...

zurück zu Helmut Schmidt.... in 30 Jahren wird China die Welt anführen...und Deutschland... wie auch das zerstrittene Europa wird bedeutungslos werden.

Schon heute verlassen hunderte Firmen jedes Jahr unser Land und gehen ins Ausland...schon heute haben wir den Automarkt an China verloren, welche technisch 10 Jahre uns vorraus sind...

ich hoffe... ich konnte ihnen eine ausreichende... wenn auch zerpflückte Antwort geben...

sie sollten einmal die alten Interviews von Helmut Schmidt ansehen... sie werden überrascht sein... auch wenn diese aus den Jahren 2008 bis 2012 sind... sie heute noch weitestgehend aktuell sind...

ihnen einen guten Feiertag

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"Sie selber"

Grundsätzlich haftet für einen eingetretenen Sachschaden der Schüler, der einen Schaden widerrechtlich und schuldhaft verursacht hat aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB. Daneben haften die Eltern, bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aus unerlaubter Handlung gemäß § 832 BGB

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das kann ihnen niemand sagen...habe irgendwo gegoogelt, das man sich in Griechenland freistellen lassen kann...das das abhängig ist von etwaaigen Geschwistern und ob sie ihre Eltern unterstützen etcetc...

noch dazu bin ich nur ein land Bürger... aber wenn ich zb Grieche wäre, und da auch stolz drauf wäre, dann würde ich die paar Monate "meinem" Land zu Ehren den Wehrdienst ableisten.

Ich habe einen seltenen Vornamen...sprich ich wurde damals vergessen und garnicht angeschrieben...ein paar Jahre später nach quatschen mit ehemaligen Wehrdienstleistenden habe ich mir damals gedacht "hätte ich mal" da wars aber zu spät und ich zu alt...

also niemnd kennt ihre Einstellung zu ihrem Heimatland...das müssen sie selber entscheiden...

noch dazu weiß hier niemand...ob sie die Bedingungen erfüllen, um freigestellt zu werden.

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.....

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Darf ein Lehrer einem Schüler das Handy wegnehmen? Ja. Die Schulgesetze der Bundes­ländern erlauben Lehrern ganz allgemein, solche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit ein geordneter Schul­betrieb und Unter­richt statt­finden kann. Spielt ein Schüler zum Beispiel während des Unterrichts auf seinem Handy herum, klingelt das Handy oder vibriert das Gerät hörbar, weil Nach­richten eingehen, ist der Unter­richt gestört. Die Wegnahme von Gegen­ständen ist dann zulässig. Nicht erlaubt ist es, das Telefon wegzunehmen, nur weil ein Schüler etwa seine Haus­aufgaben nicht gemacht hat oder zu spät kommt. Wie lange kann das Handy einkassiert werden?

Das ist nirgends konkret geregelt. Daraus folgt: Die Schule muss sich an den Verhält­nismäßig­keits­grund­satz halten, wenn sie ein Schüler-Handy einbehält. Die Wegnahme darf also nur solange dauern, wie sie erforderlich und angemessen ist, um die Störung des Schul­unter­richts durch das Mobiltelefon zu unterbinden. In der Regel wird die Schule das Handy also spätestens nach dem Unterrichts­tag heraus­geben müssen.

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I. Hat der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf einen variablen Gehaltsbestandteil, der von der Erreichung zu vereinbarender Ziele abhängig ist, und kommt eine Zielvereinbarung nicht zustande, ist der Arbeitgeber nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 252 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten, wenn er das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung zu vertreten hat(Senat 10. Dezember 2008 – 10 AZR 889/07 – Rn. 12 ff., AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23; 12. Dezember 2007 – 10 AZR 97/07 – Rn. 44 ff., BAGE 125, 147). Aus einer solchen Vereinbarung folgt die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer über die in der jeweiligen Periode zu erreichenden Ziele zu verhandeln. Er muss nach einer auf den Zeitpunkt des Angebots bezogenen Prognose Ziele vorschlagen, die der Arbeitnehmer in der Zielperiode erreichen kann. Der Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten variablen Vergütung kann der Arbeitgeber sich nicht dadurch entziehen, dass er zwar verhandelt, aber Ziele anbietet, die der Arbeitnehmer nicht erreichen kann. Regelmäßig obliegt es dem Arbeitgeber, die Initiative zum Abschluss einer Zielvereinbarung zu ergreifen und ein konkretes Angebot vorzulegen. Unterbleibt dies, verletzt der Arbeitgeber die aus der Vereinbarung der variablen zielabhängigen Vergütung resultierende Verhandlungspflicht. Diese kann auch verletzt sein, wenn der Arbeitgeber einer Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen (Senat 10. Dezember 2008 – 10 AZR 889/07 – aaO).

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Mitbewohnerin verbietet jeglichen Besuch?

Hallo ihr Lieben!

Ich wohne seit knapp 6 Wochen in Bratislava, Slowakei und mache hier ein Praktikum bis Ende Juni, sprich für drei Monate. Da der Wohnungsmarkt hier ähnlich beschissen wie in Deutschland ist, lebe ich in einer WG mit einer Mitbewohnerin (MB), ich 25, sie 26 Jahre. Wir haben nie wirklich Kontakt, sie redet kaum und wir sind beide sehr für uns, was in Ordnung ist. Sie macht zwar nicht sauber und den Müll bringe ich immer runter, aber ich wollte einfach keinen Stress für 3 Monate. Nun war es so, dass mein Freund (der natürlich in Deutschland ist) mich für ein paar Tage besucht hat. Wir waren kaum zu Hause, er hat lediglich die Toilette benutzt und einmal haben wir für 10 Minuten in der Küche gekocht. Meine MB war außer sich vor Wut, hat die Tür geknallt und mir Blicke (kein Witz) des Todes zugeworfen. Ich habe ihr dann geschrieben und sie meinte sie duldet keine fremden Menschen in der Wohnung, das solle ich respektieren. Als kleine Nebeninfo: ich gehe jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, habe nie Freunde zum kochen da (weil sie eben so unsympathisch ist) und ab und zu für 2-3 Tage werden mich Leute aus Deutschland besuchen. Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Sie ist allerdings so unfassbar sauer, dass ich tatsächlich ein wenig Angst vor ihr hab. Wir beide haben einen Mietvertrag bei ihm. Anderes Land, andere Kultur, ich weiß- aber eine solche Reaktion halte ich für völlig übertrieben, zumal sie mir JEGLICHEN Besuch verbieten will.

Was meint ihr, wie soll ich die restlichen 7 Wochen handhaben?:D

Danke und Liebe :)

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Machen sie immer was andere sagen?

das hat jetzt nix mit Mann Frau zutun...sowas nennt man Durchsetzungsvermögen...

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