Guten Tag Leser und Leserinnen!
Ich bin gerade in mitten eines großen Problems mit dem Finanzamt.
Zu meinem Fall:
Ich habe vor ein Paar Tagen ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in welchem ich aufgefordert bin, Steuererklärungen für die Jahre 2013 sowie 2014 abzugeben.
Ich Betreibe seit 2013 ein Gewerbe (Einzelunternehmen) als Webentwickler. Habe mich dbzgl. leider bis jetzt nie um die Steuern gekümmert, da ich davon ausgegangen bin, dass dies erst relevant wird ab dem Zeitpunkt an dem ich (Kleinunternehmerregelung) im vorherigen Jahr mehr als 17500€ bzw. 50.000€ Umsatz im aktuellen Jahr erziehle. (Ich weiß sehr "Naiv"...) Zusätzlich betrieb ich einen Onlineshop von 2014 bis mitte 2015. (Ich dachte das ist ja alles echt einfach und Stressfrei solange man unter der Gennanten Kleinunternehmer Grenze liegt) Auch habe ich anfang 2014 wegen des Onlineshops und eines Kunden vom Webentwicklungsgewerbe eine Ust.Nr. bei FA beantragt und kurze Zeit später bekommen. Die Geschäfte liefen allerdings alle sehr "bescheiden". Umsätze '13 lagen beim Webentwicklungs Gewerbe bei ca. 1000€ und '14 insgesammt (Webentwicklung & Onlineshop) bei ca. 3000€. In 2013 wurden 3 Rechnungen an Kunden erstellt ohne Ust. und in 2014 7 Stck. mit Ust. Überleben konnte ich die letzten Jahre nur durch die Unterstützung des Jobcenters (HartzIV für Selbsständige).
Jetzt wollte ich der Aufforderung vom FA nachkommen und mich an die Steuererklärungen für '13 sowie '14 machen (über die Steuersoftware Taxman) und sehe natürlich das ich keine Ust. Voranmeldung getätigt habe ebensowenig irgendwas an das Finanzamt gezahlt habe.
Nach etwas research ist mir nun Klar das ich mich nicht "nur" ein bisschen falsch verhalten habe, sondern dies (denke ich), Steuerhinterziehung also eine Straftat ist. Natürlich werde ich allem nachkommen was nun von mir verlangt wird. Strafe schütz ja bekanntlich vor Dummheit (Leider) nicht. Mir ist auch klar das meine Ansichten katastrophal waren.... Ich habe mich halt nur um das Geschäft an sich gekümmert, nicht um die Bürokratie drumherum...
Nun zu meiner Frage (vielleicht war jemand in einer vergelichbaren Situation oder hat von anderswo dbzgl. Know How; Ich bin für jeden Rat & Tip sehr Dankbar):
Was kann ich nun Tun? Sollte ich eine Selbsanzeige beim FA stellen? Oder villt die Steuererklärungen soweit es mir möglich ist mit EÜR sowie einer schriftlichen Erklärung zu diesem Fall erstellen und einfach zum FA schicken?
Ich bin leider gerade Finanziell Tot. Deshalb die Frage hier und nicht wie es wohl besser wäre beim Steuer Berater...
Ich bedanke mich für evtl. Antworten und die Zeit die ihr dbzgl. für mich Opfert hier schoneinmal im Voraus, Vielen Dank!
Ich habe die Umsatzsteuer Nummer bereits vor einigen Jahren für mein erstes Gewerbe erhalten. Entsprechend habe ich bei meinem zweiten Gewerbe keine Umsatzsteuer Nummer beantragt. Bei der USt.-Steuererklärung wird aber auch nach Art des Unternehmens und Name gefragt, was soll ich hier eintragen?
Mit der Kleinunternehmerregelung habe ich mich vermutlich etwas falsch ausgedrückt, natürlich bin ich mir bewusst, dass die Grenze von 22.000 Euro Umsatz gilt.