Lohnsteuer in Altersteilzeit geringer als üblich?
Ich bin im Laufe des Jahres 2016 in Rente gegangen, mein Mann in Altersteilzeit. Laut Steuerbescheid 2016 hatten wir eine hohe Nachzahlung zu leisten. Klar - meine Rente war zu versteuern, aber bei Ansicht der Lohnsteuerbescheinigungen meines Mannes stellten wir fest, dass bei ihm nur geringe monatliche Lohnsteuer (zweistellig) angefallen war. In den Folgejahren 2017 und 2018 genauso. Warum wird sein Altersteilzeitgehalt nicht "normal" versteuert?
4 Antworten
Es wird normal versteuert, nur halt ohne deine Rente im Blick zu haben.
Es wird also bei ihm so Lohnsteuer abgeführt, wie wenn es deine Rente nicht gäbe und bei dir keine Steuer abgeführt. Erst bei der Einkommensteuererklärung kommt beides zusammen und dann ergibt sich (weil der Ertragsanteil deiner Rente auf das Einkommen draufkommt) eine Nachzahlung.
Wenn ihr das mindern wollt, könnte er statt der 3er eine 4er Lohnsteuerklasse angeben. Dann wird jeden Monat mehr Lohnsteuer einbehalten. Je nach Zahlen (und da ist correct correct) könnte aber auch dann noch eine Nachzahlung entstehen. Es kann (je nach Zahlen) auch sein, dass schon eine 4er Lohnsteuerklasse angegeben wurde und Nachzahlungen nur durch die 5er Lohnsteuerklasse vermieden werden können.
Steuern für meine Rente + seine Bezüge, die dann eben der Progression unterliegen
Nein, umgekehrt. Deine bisher nicht besteuerte Rente führt zur Progression und zur zusätzlichen Steuerbelastung.
Ich habe kein Fachwissen, hab aber beim googeln nun das hier gefunden
Und nun frage ich mich, ob Ihr beim Ausfüllen der Steuererklärung vielleicht etwas falsch gemacht habt. Ich hab das aber selbst nicht wirklich durchgelesen, überleg einfach mal in die Richtung.
Nein, ich schrieb ja: meine rente musste ich natürlich noch im Nachhinein versteuern, und zwar 72 % davon. Bei meinem Mann wurde wirklich nur ein zweistelliger Betrag an Lohnsteuer (in der Loshnsteuerklasse 3) abgeführt, obwohl er in der Altersteilzeit mehr als 2000 € netto ausgezahlt bekam. Und das verstehe ich nicht.
Vielen Dank für den Link zu der Steuerbefreiung der Aufstockungsbeträge. das erklärt einiges.
Wieso wurde sein Altersteilzeitgehalt nicht normal lohnbesteuert? Was veranlasst Dich zu dieser Aussage, ohne auch noch die jeweilige Lohnsteuerklasse und Einkommenshöhen zu nennen?
Die gesetzliche Rente wird ohne Lohnsteuereinbehalt ausgezahlt. Vielleicht könnte man durch eine optimale Lohnsteuerklassenwahl eine hohe Einkommensteuernachzahlung vermeiden.
Der Fragesteller sollte doch mal seinen Altersteilzeitvertrag prüfen - möglicherweise sind dort auch Leistungen vom Jobcenter mit angeführt. Das führt dann für sich selbst schon zu einer Einkommenssteuernachzahlung.
Ohne Zahlen - wie soll man das dann beurteilen.
Es liegt uns ja nicht unbedingt etwas daran, schon "frühzeitig" Steuern zu zahlen. Gern erst bei der Einkommensteuererklärung (Bescheid).
Letztendlich ist es daher besser, mein Mann bleibt bei seiner Lohnsteuerklasse 3, und wir zahlen dann erst später die Steuern für meine Rente + seine Bezüge, die dann eben der Progression unterliegen und eine Nachzahlung zur Folge haben. Richtig??