Ist das eine pro rata temporis Klausel?
Hallo Ihr Lieben,
ich werde mein Arbeitsverhältnis zum 31.07.23 beenden.
In meinem Vertrag steht folgender Absatz und ich weiß nicht, ob es eine pro rata temporis Klausel ist:
"Im Ein- bzw. Austrittsjahr wird Erholungsurlaub nur anteilig gewährt, mindestens jedoch der gesetzliche Mindesturlaub."
ich habe im Vertrag 30 Tage Urlaub geregelt und 18 Tage bereits genommen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
2 Antworten
Ich gehe auch von 20 Tagen aus.
30 Tage würde es geben, wenn der Tarifvertrag dies bestimmt und dieser allgemeinverbindlich ist.
ich habe im Vertrag 30 Tage Urlaub geregelt und 18 Tage bereits genommen.
Also hast Du ( 5-Tage-Woche vorausgesetzt ) bis Ende Deines Arbeitsverhältnisses zum 31.Juli noch 2 Tage Urlaubsanspruch.
Anteiliger Jahresurlaub wären bei 7 Monaten und 30 jährlichen Urlaubstagen 7*2,5= 17,5 Tage und Du erhältst den Mindesturlaub nach BUrlG von 20 Tagen.
Dankeschön.
also es gelten dann nicht die 30 Tage sonder der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen? Wird mir von den 10 Tagen die ich quasi noch dazu habe kein Anteiliger Urlaub gewährt?
vielen Dank schon mal:)